Fotos Diese Hunderassen gehören in NRW zu den Listenhunden
Im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gehören zu den sogenannten Listenhunden gefährliche Hunde nach §3 und Hunde bestimmter Rassen nach §10. Hundehalter, die sich einen Listenhund anschaffen wollen, müssen bestimmte Auflagen erfüllen und Unterlagen einreichen. Welche Hunderassen zu den Listenhunden gehören ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Diese 14 Rassen stehen in NRW auf der Liste:
Pitbull Terrier
Seit 1898 ist die Rasse vom Dachverband für Hundezucht und Hundesport, dem United Kennel Club (UKC), anerkannt. Im Rassennamen findet sich das Wort „Pit“ wieder, so wurde Anfang des 19. Jahrhunderts die Arena für Hundekämpfe bezeichnet. Pitbull Terrier gehören nach §3 des LHundG NRW zu den gefährlichen Hunden.
American Staffordshire Terrier
Diese Hunderasse stammt aus den USA. Der Import nach Deutschland ist durch das Hundeverbringungs- und Hundeeinfuhrbeschränkungsgesetz verboten. American Staffordshire Terrier gehören wie auch die Staffordshire Bullterrier nach §3 des LHundG NRW zu den gefährlichen Hunden.
Bullterrier
Die Hunde werden als kräftig gebaut und muskulös beschrieben. Wie auch die zuvor genannten Rassen wurde der Bullterrier im 19. Jahrhundert gezüchtet und in Hundekämpfen eingesetzt. Bullterrier gehören nach §3 des LHundG NRW zu den gefährlichen Hunden.
American Bulldog
Seit 1999 ist die Rasse vom Dachverband für Hundezucht und Hundesport, dem United Kennel Club (UKC), anerkannt. Die American Bulldogs wurden in den USA gezüchtet, sie stammen überwiegend von English Bulldogs ab. American Bulldogs gehören wie auch und Alanos nach §10 des LHundG NRW zu den Hunden bestimmter Rassen.
Mastiff
Die aus Großbritannien stammende Rasse gilt als Vorfahre verschiedener Rassen, wie der Deutschen Dogge, des Boxers oder des Bulldogs. Mastiffs gehören genauso wie Bullmastiffs nach §10 des LHundG NRW zu den Hunden bestimmter Rassen.
Dogo Argentino
Wie der Name schon verrät stammt die Rasse aus Argentinien. Dort wurde sie im 20. Jahrhundert als Jagdhund gezüchtet. Dogo Argentino gehören ebenso wie Mastino Espanol, Mastino Napoletano und Fila Brasileiro nach §10 des LHundG NRW zu den Hunden bestimmter Rassen.
Rottweiler
Anders als die bisherigen Hunderassen stammt der Rottweiler aus deutscher Züchtung. Besonders häufig kam die Rasse im Mittelalter in der baden-württembergischen Stadt Rottweil vor, nach der die Hunde benannt wurden. Rottweiler gehören nach §10 des LHundG NRW zu den Hunden bestimmter Rassen.
Tosa Inu
Die Rasse wurde Mitte des 19. Jahrhunderts in Japan gezüchtet und ursprünglich vor allem in Hundekämpfen eingesetzt. Bei den japanischen Hundekämpfen waren Beißen und Knurren tabu, stattdessen kämpften die Hunde mit den Läufen und dem Körper und rangen den Gegner zu Boden. Tosa Inu gehören nach §10 des LHundG NRW zu den Hunden bestimmter Rassen.
Auch für Kreuzungen der genannten Rassen mit Listenhunden oder anderen Hunden – wie hier beispielsweise ein Rottweiler-Berner-Sennenhund-Mix – gelten die Bestimmungen nach §3 und §10 des LHundG NRW. Was rechtlich gilt, lesen Sie hier.