Halter darf Hund während Arbeitszeit nicht im Auto einsperren

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem Hundehalter untersagt, seinen Weimaraner während der Arbeitszeit im Auto zu lassen.

Halter darf Hund während Arbeitszeit nicht im Auto einsperren
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<p>Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem Hundehalter untersagt, seinen Weimaraner während der Arbeitszeit im Auto zu lassen.

Das gab das Gericht am Dienstag bekannt. Der Halter habe gegen das Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung verstoßen. "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss nach dem Tierschutzgesetz das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen", hieß es in der Begründung.

Das Landratsamt Ludwigsburg hatte dem Hundehalter die Unterbringung seines Tiers während der Arbeitszeit im Auto untersagt. Mit einem Eilenatrag hatte dieser dagegen vorgehen wollen. Der Antragsteller, der an vier Tagen in der Woche während acht Stunden in einem Landratsamt arbeitet, hatte vor Gericht angegeben, seine Hündin Cosima werde während des Tages regelmäßig beschäftigt und erhalte den benötigten Auslauf. In welcher Weise dies geschiehe, habe der Hundehalter aber nicht näher geschildert.

Es treffe laut Gericht nicht zu, dass der Hund im Kraftfahrzeug nicht "gehalten" werde. Der Antragsteller sei Halter der Weimaraner-Hündin an jedem beliebigen Ort, denn er habe sie auch an seinem Arbeitsplatz in seiner Obhut, hieß es von Seiten des Gerichts. Ein Kraftfahrzeug sei ganz generell kein tauglicher Ort, an dem ein Hund verhaltensgerecht untergebracht werden könne.

Der Anstragsteller kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

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(areh)
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