Exotische Mitbewohner im Haus

Haustier ist nicht gleich Haustier. Während Mieter Kleintiere wie Hamster oder Fische auch ohne Erlaubnis des Mieters halten dürfen, sieht es bei Hunden, Katzen, Schlangen und großen Vögeln schon ganz anders aus.

Spinnen, Echsen oder Frösche sind für einige Menschen aufregende Haustiere. Wer sich als Mieter für einen exotischen tierischen Mitbewohner entscheidet, sollte sich im Vorfeld genau informieren, ob er das gewünschte Tier halten darf. Das deutsche Mietrecht ist hier nicht immer eindeutig, nicht selten muss bei Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter der Einzelfall genau betrachtet werden.

Harmlose Kleintiere sind immer erlaubt. Im Mietrecht wird generell zwischen Kleintieren und anderen Tieren unterschieden. Bei Kleintieren handelt es sich um tierische Mitbewohner, die überwiegend in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden. Ihnen wird unterstellt, dass sie die anderen Hausbewohner nicht belästigen und keine Beschädigungen in der Mietwohnung verursachen. Laut Mietrecht dürfen diese Kleintiere daher immer gehalten werden, eine Erlaubnis des Vermieters ist nicht notwendig - unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.

Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. So wurden bereits Frettchen aufgrund ihres Geruchs verboten, auch Ratten bekamen in einigen Fällen schon Hausverbot. Die Haltung von Ziervögeln kann ebenfalls problematisch werden. Rufen Sittiche zu laut und zu oft, kann der Vermieter sie verbieten. Laut Gesetz zählen einige Arten von vornherein nicht zu den Kleintieren. Hier handelt es sich beispielsweise um einige Papageienarten, die auch lautstark rufen können, giftige Schlangen oder Vogelspinnen, die eine Gefahr darstellen können. Für ihre Haltung benötigen Mieter eine Erlaubnis des Vermieters.

Es gibt eine rechtliche Grauzone bei Terrarientieren. Ist im Mietvertrag die Klausel "Haustiere erlaubt" zu finden, sind damit neben den ohnehin zustimmungsfreien Kleintieren auch größere, ungefährliche Tiere wie Hunde oder Katzen gemeint. Der Zusatz ist jedoch kein Freifahrtschein für die Haltung von Würgeschlangen oder Giftfröschen. "Bei der Haltung von Terrarientieren ist die Rechtsprechung nicht eindeutig", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Daher rät der Experte, den Vermieter zu informieren, besser noch direkt bei ihm die Erlaubnis für das Terrarien-Heimtier einzuholen.

Die Ursache für die rechtliche Grauzone ist, dass es unter Terrarientieren auch giftige und potenziell gefährliche Arten gibt. "Einerseits sind bei Schlangen- oder Vogelspinnenhaltung in Terrarien weder Schäden in der Wohnung noch Beeinträchtigungen oder Gefahren für die Nachbarn zu befürchten. Andererseits sind die Tiere potenziell gefährlich", erklärt Mieterschützer Ropertz.

Mieter sollten sich die Erlaubnis zur Exotenhaltung einholen. Solange die gewünschten Terrarientiere nicht giftig sind, sollte es kein Problem sein, die Zustimmung des Vermieters zu erhalten. Laut Angaben des Industrieverbands Heimtierbedarf kann der Vermieter die Haltung eines Terrarientiers auch nicht pauschal verbieten. Anders sieht es zum Beispiel bei giftigen Skorpionen, Pfeilgiftfröschen, Würgeschlangen oder Vogelspinnen aus. Sie zählen laut Mietrecht nicht zu den zustimmungsfreien Kleintieren. Hier brauchen Terrarien-Freunde eindeutig eine Erlaubnis. Doch damit nicht genug, für die Haltung bestimmter Tierarten benötigen die Mieter auch eine Halteerlaubnis nach Vorschrift des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes.

Hat der Vermieter sein Einverständnis erteilt, kann er es nicht willkürlich ohne Begründung verweigern oder im Nachhinein widerrufen. "Außer, wenn sich Sicherheitsrisiken oder Gefährdungen der Mitbewohner ergeben, zum Beispiel, wenn die Tiere wiederholt ausreißen und sie regelmäßig in der Wohnanlage oder sogar in Nachbarwohnungen gefunden werden", erklärt Ulrich Ropertz. Heimlich sollte man ein Terrarientier nicht halten. "Tierhaltung trotz Verbots oder auch ohne Erlaubnis des Vermieters stellt grundsätzlich eine Verletzung des Mietvertrages dar. Der Vermieter kann abmahnen, unter Umständen sogar kündigen."

(RP)
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