Ratgeber Garten Welche Gartenarbeit von März bis Oktober verboten ist

Düsseldorf · Das Naturschutzgesetz sieht vor, dass von Anfang März bis Ende September Gebüsche und Hecken nicht radikal beschnitten oder gerodet werden dürfen. Aber Hobbygärtner dürfen sie in Form bringen. Was dabei zu beachten ist, erklären wir hier.

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So machen Sie Ihren Garten fit für den Frühling

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Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Möchten Sie Ihrer Hecke einen neuen Schnitt verpassen? Dann könnte es dafür bereits zu spät sein. Denn das Naturschutzgesetz sieht vor, dass Gebüsche und Hecken vom 1. März bis zum 30. September nicht radikal beschnitten oder gerodet werden dürfen. In dieser Zeit sind die Hecken wichtige Brust- und Niststätten für Vögel und dürfen deshalb nicht gestutzt werden.

Der richtige Zeitpunkt zählt

Dass es schwer ist, den richtigen Zeitpunkt für das Schneiden der Hecke zu finden, bestätigt auch der Zentralverband Gartenbau in Bonn. Wer mit dem Schnitt zu lange wartet, riskiere, dass der neue Austrieb vor dem kommenden Winter nicht mehr richtig ausreift. Die Gehölzspitzen sind dann anfälliger bei Frost. Deshalb sollten die Arbeiten im Garten spätestens Ende August abgeschlossen sein.

Ein regelmäßiger Formschnitt ist den Sommer über wichtig, da dadurch die Oberfläche der Hecke immer dichter wird, und die Form perfekt heranwächst. Der beste Zeitpunkt für diese Arbeit ist ein bedeckter Tag, damit die frischen Schnittflächen keinen Sonnenbrand bekommen, erläutert der Zentralverband. Bei trockener Witterung sollte das Gehölz anschließend gut mit Wasser versorgt werden.

Tipps für den richtigen Schnitt

Hecken sollten immer nach oben hin schmaler geschnitten werden, also in Trapezform. Damit erhalten alle Bereiche genügend Licht, und die unteren Heckenpartien werden nicht kahl. Der Hobbygärtner tut sich leichter, wenn er eine Richtschnur zum Schneiden zur Hilfe nehmen. Die elektrische Heckenschere sollte er zuerst jeweils an den Seiten von unten nach oben führen, damit er sieht, wie er schneidet.

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Foto: Begros

Beim Einsatz von Handscheren kann es hilfreich sein, immer auf die Spitze des Gerätes zu schauen. Im Zweifelsfall gilt, lieber weniger abzuschneiden, damit kein Loch entsteht, und später noch einmal nachschneiden. Zu seiner eigenen Sicherheit trägt der Hobbygärtner bei dieser Arbeit am besten festes Schuhwerk, schnittfeste Handschuhe, Sicherheitsbrille und eventuell Gehörschutz.

Ab März droht Bußgeld fürs Heckenroden

Hobbygärtner, die eine Hecke radikal abschneiden oder gar roden wollen, haben nur von Oktober bis Februar dafür Zeit. Wer diese Regel missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hin.

Nicht betroffen von dem Verbot sind aber Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, den Zuwachs der Pflanzen zu entfernen. Aber auch hier sollte man auf brütende Tiere Rücksicht nehmen.

(cwi/dpa/csr)
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