Bundesinstitut für Risikobewertung warnt Gesundheitsgefahr durch Babypuder

Karlsruhe/Berlin (RPO). Was zum Schutz des Babys vor Feuchtigkeit gedacht ist, kann für das Kind zur Gesundheitsgefahr werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor talkumhaltigen Babypudern. Atmet das Baby das Puder ein, kann es zu Atemproblemen bis hin zu Lungenschäden kommen.

Das Pulver kann in die Lunge gelangen und zu Atembeeinträchtigungen bis hin zu schweren Lungenschäden führen. "Eine typische Unfallsituation besteht, wenn das Kind zum Wickeln auf dem Rücken liegt, sich die Puderdose unbeabsichtigt über ihm öffnet und der Puder herausrieselt", sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Um solche Unfälle zu vermeiden, sollten die Puderdosen entweder auf sichere Verschlusssysteme umgestellt oder talkumhaltiges Babypuder verboten werden.

Baby auf Intensivstation

Das BfR war tätig geworden, nachdem ein zweijähriges Mädchen mehrere Tage lang auf der Intensivstation eines Krankenhauses behandelt werden musste, weil es beim Wickeln mit einer verschlossenen Puderdose gespielt hatte, die sich öffnete. Dadurch war es zu einer schweren Vergiftung gekommen, denn das Puder ergoss sich über das Gesicht des Kindes und wurde von ihm eingeatmet.

In ähnlicher Sache war auch das Chemische Untersuchungsamt Karlsruhe vor einiger Zeit aktiv geworden, nachdem dort ein 17 Monate altes Mädchen auf ähnliche Weise eine Babypuderdose selber geöffnet hatte und sich das Pulver über Gesicht und Oberkörper verteilt hatte. Das Kind hatte Glück. Eine Bronchoskopie im Krankenhaus hatte ergeben, dass keine Partikel in die Lunge gelangt waren.

Bereits in der Vergangenheit waren dem BfR neben dem in Karlsruhe auch andere ähnliche Fälle gemeldet worden. Insgesamt haben für den Zeitraum von 1979 bis 2008 die Giftinformationszentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz 113 Aspirationsunfälle mit Babypuder dokumentiert. In den meisten Fällen waren Kinder im Alter von einem halben bis zu zwei Jahren betroffen. In den dokumentierten Fällen haben die Kinder keine bleibenden Schäden davon getragen.

Babypuder besteht überwiegend aus Talkum

Babypuder besteht in der Regel zu über 90 Prozent aus Talkum. Dieser Mineralstoff wird in verschiedenster Weise eingesetzt und ist auch als Speckstein bekannt. Es fühlt sich seifig oder fettig an und hat gleitende Eigenschaften. Daher dient es in der Medizin und auch bei Kosmetika als Pudergrundlage. Auf der Liste der Inhaltsstoffe auf der Verpackung findet man Talkum meist unter der Bezeichnung "Talc".

Die Kosmetikverordnung schreibt bei talkumhaltigen pulvrigen Kosmetika für Kinder bis zu drei Jahren den Warnhinweis vor: "Von Nase und Mund des Kindes fernhalten". Bei vielen Pudern ist auf der Verpackung zudem der Hinweis zu finden, sie außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.

Richtiges Verhalten nach Unfall

Sollte es dennoch zu einem Unfall mit Babypuder kommen, sollten die Eltern zunächst sofort das Pulver aus Mund und Nase entfernen, das Kind aufrecht halten und ihm Tee, Wasser oder Saft zu trinken geben. Danach empfiehlt das BfR den Notarzt zu alarmieren, wenn das Kind heftig husten muss. Auf jeden Fall sollten Eltern auch in eine Klinik fahren, wenn der Nachwuchs - wenn auch nur kurz -gehustet hat. Dort sei eine Beobachtung für mindestens zwölf Stunden notwendig. Bei heftig hustenden Kindern sollte der Transport durch den Rettungsdienst erfolgen.

Verzicht leicht möglich

Nach Ansicht vieler Kinderärzte ist aus medizinischer Sicht die Verwendung von talkumhaltigem Babypuder nach Informationen des BfR nicht notwendig. Zur Vermeidung von Aspirationsunfällen empfiehlt das Bundesinstitut daher die Puderdosen entweder auf sichere Verschlusssysteme umzustellen oder talkumhaltigen Babypuder zu verbieten.

(wat)
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