Urteil Eltern müssen Gebärdensprachkurs selbst zahlen

Stuttgart · Ein Sozialhilfeträger ersetzt Eltern gehörloser Kinder nicht die Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt. Gewährt werden müssen nur Leistungen für den Unterricht des behinderten Kindes.

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Foto: Techniker Krankenkasse

Der Fall: Das siebenjährige Mädchen leidet an einer beidseitigen Schwerhörigkeit. Das Kind besucht einen Regelkindergarten und erhält vom Sozialhilfeträger Unterstützung. Für das Erlernen der Gebärdensprache gewährt ihr der Landkreis zudem 2400 Euro monatlich.

Auch die Eltern lassen sich privat in Gebärdensprache unterrichten. Die Kosten übernahm zunächst eine gemeinnützige Stiftung. Nach dem Ende der Förderung sollte das Land die Kosten übernehmen.

Das Urteil: Nachdem die Eltern in erster Instanz noch Recht bekommen hatten, setzte sich der Landkreis beim Landessozialgericht durch. Nach Auffassung der Richter stehen Leistungen der Eingliederungshilfe grundsätzlich nur dem behinderten Menschen selbst zu. Angehörige könnten nur ausnahmsweise in den Genuss solcher Leistungen kommen, wenn dies gesetzlich so vorgesehen sei.

(dpa)
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