Versicherung Schadenszahlung nach Massenkarambolagen

Henstedt-Ulzburg (RPO). In den Verkehrsnachrichten tauchen sie immer wieder auf: Massenkarambolagen auf Autobahnen beispielsweise bei Schnee und Eis oder Nebel. Dabei stellt sich für die Betroffenen auch die Frage: Wer bezahlt den Schaden?

 Massenkarambolage auf der Autobahn - wer kommt für den Schaden auf?

Massenkarambolage auf der Autobahn - wer kommt für den Schaden auf?

Foto: ddp, ddp

Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg sagt: "Das größte Problem bei der Schadensregulierung ist die Suche nach dem Schuldigen." Die Kfz-Versicherer haben den Begriff "Massenkarambolage" ziemlich genau definiert. Erst wenn mindestens 50 Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt sind, kommt dieser Begriff und die mit ihm verbundenen Regelungen ins Spiel.

So können Unfallbeteiligte auf zügige Schadensregulierung hoffen, weil die Versicherer sich in der Abwicklung auf bestimmte Eckpunkte verständigt haben. "Einzelne Beteiligte müssen sich nicht auf die Suche nach dem Unfallverursacher machen. Sie werden pauschal abgefunden", sagt Rudnik.

Allerdings müssen Geschädigte kompromissbereit sein. Die Schadensabwicklung wird nach einer Quotenregelung vorgenommen. Danach erstatten die Versicherer bei ausschließlichen Frontschäden 25 Prozent des tatsächlichen Schadens.

Ist nur ein Heckschaden entstanden, beträgt die Erstattung 100 Prozent. Ist das Fahrzeug hinten und vorn zugleich beschädigt worden, tragen die Gesellschaften zwei Drittel der Kosten. "Vorteil dieser Regelung ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angetastet wird", erläutert Versicherungsfachmann Rudnik.

Wer sich nicht an der Pauschallösung beteiligen möchte, wird allerdings nicht umhinkommen, den Schuldigen zu finden und ihm auch noch zu beweisen, dass er Verursacher ist. Ein zumeist wohl schwieriges Unterfangen und deshalb hält Rudnik "die Pauschallösung für die einfachere und damit akzeptable Variante".

Doch in einem Punkt hat er Bedenken: "Die Hürde, ab wann es sich um eine Massenkarambolage handelt, ist zu hoch." Die Pauschalregulierung sollte generell schon ab einer Beteiligung von 20 Fahrzeugen angewendet werden.

(DDP/nbe)
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