AG Siegburg 109 C 368/05 Schadensersatz ist nicht an Reparatur gebunden

Siegburg/Berlin (rpo). Wer mit seinem Wagen einen Ersatzanspruch nach einem Unfall hat, muss das Geld nicht zwingend für die Reparatur ausgeben. So hat das Amtsgericht Siegburg entschieden (Az.: 109 C 368/05).

In dem Fall hatte sich der Verursacher des Unfalls geweigert, den Schaden zu ersetzen: Er gab vor zu wissen, dass der Geschädigte sein Auto gar nicht habe reparieren lassen.

Ob der Wagen tatsächlich repariert wurde, sei nicht ausschlaggebend, urteilten aber die Richter. Der Geschädigte könne über den Schadenersatz frei verfügen. Schließlich habe der Unfallverursacher das Auto beschädigt und dessen Wert gemindert.

AG Siegburg - Az.: 109 C 368/05

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