BGH-Urteil zu Fixierung von Psychiatriepatienten „Niemand möchte Patienten zwangsbehandeln“

Düsseldorf · Psychiatriepatienten dürfen in Deutschland nicht mehr ohne richterlichen Beschluss fixiert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Wir haben Eva Meisenzahl-Lechner, die ärztliche Leiterin der LVR-Kliniken Düsseldorf, gefragt, was sich nun im Alltag ändert.

 Die Gesetzeslage für Fixierungen in Psychiatrien wird in Deutschland vereinheitlicht (Symbolbild).

Die Gesetzeslage für Fixierungen in Psychiatrien wird in Deutschland vereinheitlicht (Symbolbild).

Foto: dpa/Hans-Jürgen Wiedl

Bislang hatten drei Bundesländer - darunter NRW - bei der Fixierung von Psychiatriepatienten einen Richtervorbehalt vorgesehen. Ändert das BGH-Urteil überhaupt etwas für Sie?

Eva Meisenzahl-Lechner Wir haben in NRW bereits ziemlich strikte Gesetze. Wir müssen also abwarten, was sich konkret aus dem Urteil ergibt.

Was sieht das Gesetz bislang vor?

Meisenzahl-Lechner Wir dürfen Patienten nur in einer akuten Notsituation fixieren und müssen sofort den Betreuer des Patienten informieren. Muss der Patient länger als 24 Stunden fixiert bleiben oder auch wiederholt fixiert werden, gilt in NRW der Richtervorbehalt. Das heißt, wir müssen das richterlich abklären lassen.

 Professor Eva Meisenzahl-Lechner ist die ärztliche Direktorin des LVR-Klinikums Düsseldorf.

Professor Eva Meisenzahl-Lechner ist die ärztliche Direktorin des LVR-Klinikums Düsseldorf.

Foto: LVR-Klinikum Düsseldorf/Susie Knoll

Laut dem neuen Gesetz, dürfte man Patienten maximal 30 Minuten ohne richterliche Anordnung fixieren. Halten Sie das im Notfall für umsetzbar?

Meisenzahl-Lechner Ich glaube, dass das in einem Notfall zu einer sehr schwierigen Situation führt. Denn bei uns sind auch viele Patienten stationär in Behandlung, die keinerlei Medikamente nehmen. Es kann also sein, dass sie häufiger in einen akuten Zustand kommen und dann für sich selbst und andere gefährlich werden. Handlungsfähig bleiben wir in so einem Moment nur, wenn wir die richterliche Anordnung auch am nächsten Tag einholen können oder wenn ein richterlicher Notdienst eingeführt wird. Das ist in dem Beschluss auch vorgesehen. Allerdings muss dieser Notdienst dann aber auch über genügend Personal verfügen, um schnell genug an Ort und Stelle zu sein.

Sie halten Fixierung also grundsätzlich für eine notwendige Maßnahme?

Meisenzahl-Lechner Niemand möchte Patienten zwangsbehandeln. Wir haben uns für diesen Beruf entschieden, weil wir Menschen helfen wollen und zwar auch, wenn sie in diesen schwerkranken Zuständen sind. Ich kann also sagen, dass ich grundsätzlich immer für die Stärkung von Patientenrechten bin. Aber das ist nur möglich, wenn es genügend Personal gibt, um so eine Situation zu bewältigen.

Derzeit ist dem nicht so?

Meisenzahl-Lechner In einer Nachtschicht kommen 18 bis 20 Patienten auf zwei Nachtschwestern. Sie können sich vorstellen, wie schwierig es ist, wenn nun ein oder zwei Menschen versuchen sich selbst oder andere Patienten zu verletzen. Die Autonomie der Patienten ist außerordentlich kostbar, aber das bedeutet auch, dass sie uns als Gesellschaft etwas kosten sollte. Und wenn man sich die Ausgaben ansieht, dann wird an dieser Stelle im Gesundheitswesen zu wenig investiert.

Das heißt, es wäre möglich Patienten, die schwere psychische Erkrankungen haben und trotzdem keine Medikamente nehmen, auch ohne Fixierung zu behandeln?

Meisenzahl-Lechner Ja, wir könnten das. Aber die dann notwendige intensive Eins-zu-Eins-Betreuung geht eben nur, wenn so viel Personal da ist, dass das die Mitarbeiter auch leisten können.

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