Nach einer Studie des Bundestags ist jeder sechste 15-Jährige betroffen, und auch am Arbeitsplatz wird das Phänomen Studien zufolge immer häufiger: Mobbing ist ein Problem, das Menschen in jedem Alter und jeder Gesellschaftsschicht treffen kann. Für Betroffene ist die Situation oft schwer zu ertragen. Nicht nur, dass sie unter hoher psychischer Belastung stehen, oft fühlen sich Mobbingopfer auch mit ihrer Situation allein gelassen.
Was ist Mobbing?
Der Begriff Mobbing kommt vom Englischen "to mob", was so viel bedeutet wie belästigen oder anpöbeln. Im deutschen Sprachgebrauch wird er seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verwendet. Im weitesten Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen, in der Regel ständig beziehungsweise wiederholt und regelmäßig, zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen. Passieren kann das in der Schule, am Arbeitsplatz, im Sportverein, im Altersheim, im Gefängnis oder aber auch im Internet (Cyber-Mobbing). Die Betroffenen erleiden dabei seelische Qualen, haben oft Angst vor dem Täter und fühlen sich der Situation hilflos ausgesetzt.
Welche Arten von Mobbing gibt es?
Die Hilfsorganisation Malteser nennt drei verschiedene Arten von Mobbing:
- Verbales Mobbing – durch sprachliche Beschimpfungen und Beleidigungen.
- Nonverbales Mobbing, beim dem die Mobber ihr Opfer mit abfälligen Blicken, Tuscheleien und Nachäffen quälen.
- Körperliches Mobbing, bei dem es regelmäßig zu Schubsern, Tritten und ähnlichen gewalttätigen Übergriffen kommt.
Hinzu kommt eine relativ neue Art des Mobbings, das sogenannte Cyber-Mobbing. Hier wird der Betroffene durch den Täter im Internet gemobbt, zum Beispiel, indem peinliche Fotos von ihm hochgeladen werden oder sein Ruf im Internet besudelt wird.
Andere gehen dazu über, zwischen Mobbing nach Ort des Vorfalls zu unterscheiden. Mobbing am Arbeitsplatz ist mittlerweile sehr geläufig – und unterscheidet sich in seiner Erscheinungsform stark von dem in der Schule.
Wo fängt Mobbing an?
Ein klassischer Auftakt für Mobbing ist die soziale Ausgrenzung. Manchmal beginnt es auch damit, dass böse Gerüchte in Umlauf geraten. Gerade am Arbeitsplatz kann das schnell unangenehm werden, wenn sich das Gerücht immer weiter verbreitet. Gerade in einem schlechten Betriebsklima kann die Situation schnell eskalieren. Wird nicht reagiert, leidet das soziale Ansehen, es wird getuschelt, Menschen wenden sich von dem Gemobbten ab.
Ein einmaliger Vorfall ist per Definition noch kein Mobbing, hält die Situation jedoch über einen längeren Zeitraum an oder wiederholt sich, wird von Mobbing gesprochen. Das heißt aber nicht, dass nicht auch schon vorher reagiert werden sollte, statt einfach abzuwarten und zu hoffen, dass sich die Situation von allein regelt. Denn Mobbing lässt sich in der Regel am besten im Keim ersticken, bevor es überhaupt richtig angefangen hat. Deshalb gilt es, den mutmaßlichen Mobber zur Rede zu stellen und ihn damit zu konfrontieren, dass sein Verhalten unangemessen ist. Wer bei Entwicklungen rechtzeitig auf Konfrontation umschaltet, demonstriert Bereitschaft zur Gegenwehr – und erstickt das Mobbing möglicherweise im Keim.
Wer ist von Mobbing betroffen?
Mobbing kann jeden treffen. Die Universität Innsbruck hat mehrere Studien zu Mobbingopfern untersucht und kommt zu dem Schluss: Es gibt keine einheitlichen Persönlichkeitsstrukturen bei gemobbten Personen, es trifft Menschen unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Bildungsgrad und beruflicher Situation.
Wozu führt Mobbing?
Mobbing wirkt sich nachhaltig auf die Psyche eines Menschen aus. Menschen, die gemobbt werden, tragen die Narben meist noch Jahre nach den Vorfällen. Sie sind öfter depressiv, tun sich in Beziehungen zu anderen Menschen schwer und leiden unter einem geringen Selbstwertgefühl. In der Mobbing-Phase selbst fühlen sie sich oft allein. Der Terror, dem sie ausgesetzt sind, kann sogar zu Selbstmordgedanken führen.
Wie geht man mit Mobbing um?
Experten raten Betroffenen, sich klarzumachen, dass der Mobber es nicht auf sie abgesehen hat, weil irgendetwas nicht stimmt, sondern weil er meist selbst mit sich unglücklich ist. Sie raten, gerade am Anfang, wenn die ersten Sticheleien aufkommen, offensiv auf den Täter zuzugehen und ihn zur Rede zu stellen. Wird das Verhalten gleich zu Beginn angesprochen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Mobber von seinem Verhalten abrückt.
Tut er das nicht, sollte der Betroffene anfangen, sich in einem Mobbing-Tagebuch zu notieren, wann es zu Konfrontationen kommt. Das kann später helfen, die Anschuldigungen gegen den Täter zu untermauern.
Wichtig ist außerdem, dass der Betroffene sich Hilfe sucht. Niemand muss mit den Mobbing-Attacken allein sein
Wer hilft bei Mobbing?
Am Arbeitsplatz
Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird, sollte sich Unterstützung beim Arbeitgeber holen. Der erste Schritt kann ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Vorgesetzten sein. Bringt das keine Hilfe, sollte mit dem Betriebsrat gesprochen werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und Mobbing am Arbeitsplatz zu unterbinden. Dafür stehen ihm mehrere Möglichkeiten – bis hin zur fristlosen Kündigung – zur Verfügung.
In der Schule
Kinder und Jugendliche, die gemobbt werden, sollten ihren Eltern davon erzählen. Die Eltern wiederum sollten die Sorgen und Ängste des Kindes ernst nehmen und mit dem Lehrer oder Schulleiter sprechen. Wollen die Kinder nicht mit den Eltern sprechen, sollten sie das Gespräch mit einem Lehrer suchen. In vielen Städten gibt es außerdem psychologische Beratungsstellen, an die sie sich wenden können.
Eine weitere Option die Nummer gegen Kummer, die montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter 116 111 zu erreichen ist. Auch in Internet gibt es Hilfen wie die Initiative Schüler gegen Mobbing oder die Cybermobbing-Hilfe.
Hilfe für die Psyche
Betroffene von Mobbing werden oft krank. Die ständigen Attacken nehmen die Psyche mit und haben bald auch Folgen für den Körper. Deshalb wird Betroffenen empfohlen, sich psychologisch beraten zu lassen.
Die Polizei
Mobbing kann strafrechtliche Konsequenzen mit sich führen. Mobbingopfer sollten darüber nachdenken, sich an die Polizei zu wenden.
Wie können Sie Mobbingopfern helfen?
Auch Außenstehende können etwas gegen Mobbing tun. Die Mobbing-Forschung hat gezeigt, dass Mobber am besten direkt zu Beginn ihrer Attacken aufgehalten werden können. Auch, wenn man selbst nicht Opfer ist, kann man den Täter durchaus auf sein Verhalten ansprechen und somit das Mobben bereits am Anfang unterbinden.
Wer ein Opfer vom Mobbing kennt, sollte ihm zunächst zuhören und seine Schilderungen ernst nehmen. Ein Verbündeter ist für den Betroffenen, der sich oft mit dem Psychoterror allein gelassen fühlt, wichtig. Gemeinsam kann überlegt werden, wie noch mehr Hilfe gesucht werden kann und welche Schritte gemacht werden sollten, um den Täter aufzuhalten.
Dadurch, dass der Betroffene eine Vertrauensperson hat, fühlt er sich nicht mehr so isoliert und schöpft neue Kraft, um mit den Schikanen des Täters umzugehen.
Wann sollte man bei Mobbing einen Rechtsanwalt aufsuchen?
Mobbing kann strafbar sein. Sachbeschädigung, Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede sind Tatbestände, für die der Mobber angezeigt werden kann.
Bei Cyber-Mobbing können unter Umständen noch weitere Straftaten hinzukommen. Diese sind:
- Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Bilder dürfen nur mit der Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes: Wer von jemand anderen unerlaubt Tonaufnahmen macht und sie verbreitet, macht sich strafbar.
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Wer heimlich Nacktfotos oder Fotos in intimer Umgebung macht, macht sich strafbar. Gleiches gilt für Filmaufnahmen. Wer solche Aufnahmen verbreitet, macht sich ebenfalls strafbar.
Aber nicht nur den Mobber können rechtliche Schritte erwarten. Auch der Arbeitgeber kann belangt werden, wenn er nichts gegen Mobbing unternimmt. Kann das Mobbing-Opfer nachweisen, dass es im Job gemobbt wird, hat es einen Erfüllungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, dass dieser das Mobbing abstellt. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann unter Umständen ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Arbeitsleistung ausgewirkt werden. Außerdem kann der Arbeitnehmer nicht nur vom Mobber, sondern unter Umständen auch vom Arbeitgeber Schadensersatz und Schmerzensgeld für die durch Mobbing am Arbeitsplatz entstandenen Schäden