Urteil Privatfahrt mit Firmenwagen Kündigungsgrund

Nürnberg/Berlin (RPO). Arbeitnehmer müssen mit einer fristlosen Entlassung rechnen, wenn sie ohne die Erlaubnis ihres Arbeitgebers einen Firmenwagen privat nutzen. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg hervor. Entscheidend ist die Schwere des Vertrauensbruchs.

Auf das Urteil weist die Deutsche Anwaltsauskunft hin. Eine fristlose Kündigung ist nach Ansicht der Nürnberger Richter in solchen Fällen gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten hinterher sogar anlügt und die Tat leugnet.

In dem Fall hatte ein Beschäftigter seine Arbeitsstelle mit dem Firmen-Lkw verlassen, um etwas Privates zu erledigen. Ihm war zuvor mehrfach gesagt worden, dass solche Privatfahrten verboten seien und ein Verstoß eine Kündigung nach sich ziehe. Auf Nachfrage seines Arbeitgebers leugnete der Arbeitnehmer, mit dem Lkw gefahren zu sein. Der Arbeitgeber kündigte ihm darauf fristlos.

Das war zulässig, urteilten die Richter. Dem Mann müsse bewusst gewesen sein, dass sein Verhalten Konsequenzen haben werde. Erschwerend komme hinzu, dass er die Privatfahrt gegenüber dem Arbeitgeber geleugnet und so das Vertrauen unwiederbringlich verletzt habe. Ein derart schwerer Vertrauensbruch rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung.

Arbeitsgericht Nürnberg - Az.: 13 Ca 2025/09

(tmn/aka)
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