Hautkrebs Wann Krebs zur Berufskrankheit wird

Berlin · Bestimmte Hautkrebsformen können als Berufskrankheit anerkannt werden. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass die Betroffenen über viele Jahre im Freien gearbeitet haben und dabei lange natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt waren.

Zu den bestimmten Hautkrebsformen gehören aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome. Das teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter Berufung auf eine neue Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums mit. Die beiden Krankheiten seien zwar noch nicht in die Berufskrankheitenliste aufgenommen worden, könnten von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen jedoch bereits jetzt wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Andere Hautkrebsarten wie Melanom und Basaliom sind nicht von der Änderung erfasst.

Risikogruppen: Beschäftigte in Bau und Handwerk

Damit eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, muss unter anderem belegt sein, dass bestimmte Personengruppen arbeitsbedingt ein höheres Erkrankungsrisiko haben als der Rest der Bevölkerung. Bei aktinischen Keratosen und Plattenepithelkarzinomen liegt dieser Nachweis nun vor. Besonders Beschäftigte in der Landwirtschaft, am Bau, im Handwerk oder in Berufen wie Bademeister haben ein erhöhtes Risiko an den beiden Hautkrebsarten zu erkranken.

(dpa)
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