Jura-Student hatte geklagt ADHS berechtigt Erwachsene nicht zum Prüfungsrücktritt

Münster · Wer als Erwachsener eine Aufmerksamkeitsdefizitstörung hat, kann nicht wegen dieser Krankheit von Prüfungen zurücktreten. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag mitgeteilt.

 Professor Andreas Reif, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitäts-Klinikum Frankfurt, sitzt in seinem Büro (Archivfoto). Zu sehen im Vordergrund: ein Buch über ADHS im Erwachsenenalter.

Professor Andreas Reif, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitäts-Klinikum Frankfurt, sitzt in seinem Büro (Archivfoto). Zu sehen im Vordergrund: ein Buch über ADHS im Erwachsenenalter.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Bei Erwachsenen stelle ADHS ein Dauerleiden dar, teilte das Gericht mit. Geklagt hatte ein Jura-Student, der nach der Diagnose ADHS von erfolglosen Prüfungsversuchen zurückgetreten war. Er wollte vor Gericht neue Prüfungschancen erstreiten - ohne Erfolg. (AZ: 14 A 2071/16)

Die Richter am Oberverwaltungsgericht kamen nach einem medizinischen Gutachten zu der Entscheidung, dass ADHS als ein Dauerleiden anzusehen sei. Die Krankheit sei folglich dauerhaft oder habe doch auf unbestimmte, nicht absehbare Zeit keine sichere Heilungschance. Damit präge die Krankheit die normale Leistungsfähigkeit des Prüflings. Um jedoch von einer Prüfung zurücktreten zu können, dürfe eine Krankheit nur zeitweise den physischen oder psychischen Zustand des Prüflings beeinträchtigen.

Eine monatelange Behandlung mit Psychotherapie und gegebenenfalls Medikamenten richte sich lediglich auf den Umgang mit den Krankheitssymptomen von ADHS und habe zum Ziel, die Lebensqualität zu verbessern, erklärte der 14. Senat. Eine Veränderung hin zu einem prüfungsrechtlichen „Normalzustand“, der als „gesund“ oder wesentlich „symptomfrei“ zu bewerten sei, könne nicht hinreichend sicher erreicht werden.

Gegen das Urteil kann der Kläger noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. In erster Instanz lehnte das Verwaltungsgericht Arnsberg seine Klage ab.

(hebu/epd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort