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Ratgeber Krank im Ausland - das sollte man wissen

Düsseldorf · Wer auf Reisen krank oder bei einem Unfall verletzt wird, braucht eine Versicherung - sonst wird's teuer. In Europa übernimmt zwar auch die gesetzliche Kasse Kosten. Leistungen wie ein Rücktransport sind aber nicht enthalten.

Urlaub 2016 Versicherung: Krank im Ausland - das sollte man wissen
Foto: Weber

Eine kleine Erkältung wird man noch ohne Arztbesuch durchstehen können. Gleiches gilt auch für die Magenverstimmung, die bei manchen schon fast traditionell zu Beginn des Urlaubs auftritt, und für die man vorsorglich Kohletabletten eingepackt hat.

Wenn man jedoch ernsthafter erkrankt oder bei einem Unfall verletzt wird, ist der Arztbesuch oder Aufenthalt im Krankenhaus im Ausland unumgänglich. Das kann ohne die richtige Versicherung teuer werden. Verbraucher sind deshalb gut beraten, vor ihrer Reise eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Was man dabei beachten muss, sagt Markus Fischer von der Zeitschrift "Finanztest": "Grundsätzlich sollte man sich vor Abschluss einer Auslandskrankenversicherung über die Konditionen der verschiedenen Anbieter informieren und nicht kurzfristig bei der Buchung einer Reise direkt eine Versicherung mitabschließen."

Der Grund: Viele Versicherungen sind, wenn man sie unabhängig vom Reisepaket bucht, für wenig Geld zu haben. "Wer zum Beispiel gerne wandern geht und sich absichern möchte, kann das schon für einen Beitrag von zehn Euro im Jahr haben", sagt Fischer.

47 Tarife für Auslandskrankenversicherungen hat "Finanztest" beim bislang letzten Check getestet. Ergebnis: Fast alle Versicherer bieten für eine geringe Grundgebühr einen guten Versicherungsschutz für den Krankheitsfall im Ausland an.

Lediglich drei Anbieter (Münchener Verein mit zwei Tarifen und Europa) erhielten im Test ein "Ausreichend", mit "Mangelhaft" wurde nur die Landeskrankenhilfe bewertet. Die Kriterien: die Höhe der Beiträge und die Konditionen, also ob zum Beispiel der Versicherer die Kosten für den Rücktransport oder eine Überführung im Todesfall trägt.

Das tun die meisten Versicherer, allerdings mit Einschränkungen: "Es gibt Verbraucher, die sich im Urlaub nicht gut gefühlt haben und dann auf eigene Faust heim geflogen sind und anschließend wollten, dass die Auslandskrankenversicherung das übernimmt", sagt Fischer.

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Foto: Hertz

So etwas wäre jedoch ein Fall für eine Reiseabbruchversicherung; die Krankenversicherung kommt nur in Frage, wenn jemand ernsthaft erkrankt und in ärztlicher Behandlung ist. Was die Zeit des Versicherungsschutzes angeht, decken die meisten Anbieter einen Reisezeitraum von maximal acht Wochen (56 Tage) am Stück ab - bei privaten Urlauben und bei Geschäftsreisen.

Genau hinsehen beim Vertragsschluss sollten zudem Familien und Senioren: Letztere müssen fast immer höhere Beiträge zahlen. "Finanztest"-Experte Fischer: "Da lohnt ein Blick auf die Altersgrenze: Man sollte eine Versicherung wählen, die Beiträge nicht schon ab 50, sondern vielleicht erst ab 60 Jahren erhöht."

Wer mit der Familie unterwegs ist, kann dagegen ganze Familienversicherungen für den Krankheitsfall im Ausland abschließen und dabei Geld sparen.

Außerdem lohnt auch ein Blick in den ADAC-Schutzbrief: Wer beim Autoclub eine Plus-Mitgliedschaft hat, ist schon in vielen Bereichen versichert.

Sowohl in Europa als auch im weltweiten Ausland übernimmt der Verein in diesem Fall die Kosten für den Rücktransport und Hilfe in besonderen Notfällen. Für alle weiteren Fälle bietet der ADAC zudem ebenfalls Auslandskrankenversicherungen an.

Innerhalb Europas sind gesetzlich Krankenversicherte in vielen Fällen durch ihre Kasse geschützt. Jede Versicherungskarte ist auf der Rückseite als "European Health Insurance Card" ausgewiesen und sichert den Anspruch auf medizinische Behandlung im Ausland.

Aber: Nicht alle Kosten, vor allem nicht den Rücktransport, übernimmt die Kasse. Und sie schützt auch nicht in allen Staaten Europas. Das EU-Ausland ist zwar immer enthalten, dafür fehlen je nach Kasse andere Länder wie zum Beispiel die Türkei und der Vatikanstadt.

(lai)
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