Aus dem Bundeskabinett Neues Gesetz für mehr Patientenrechte

Berlin · Wer krank ist, kann in manchen Fällen beim Arzt noch mehr Schaden nehmen. Ein vom Bundeskabinett beschlossenes Gesetz soll nun Patienten mehr Rechte geben - Ärzte müssen unter anderem ihre Patienten in einem persönlichen Gespräch umfassend informieren.

Diese Rechte haben Patienten ab 2013
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Diese Rechte haben Patienten ab 2013

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Foto: dpa, Friso Gentsch

Vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes für stärkere Patientenrechte hatten Patientenschützer und Bundesregierung zu mehr Wachsamkeit gegenüber Ärztefehlern aufgefordert. Am Mittwoch gab das Bundeskabinett dem Gesetz von Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) grünes Licht. 2013 soll das Gesetz in Kraft treten.

Behandlungsvertrag

Künftig sollen Ärzte ihre Patienten auf Grundlage eines Behandlungsvertrags verständlich und umfassend informieren - auch über die Risiken einer Behandlung. Zudem soll ein persönliches Gespräch geführt werden.

In dem Vertrag sind für den Patienten das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung, sowie das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen festgeschrieben. Die Wahrung des Patientengeheimnisses und des Selbstbestimmungsrecht werden gewährleistet.

In Haftungsfällen soll es zukünftig mehr Transparenz geben. Wie bereits per Richterrecht faktisch geregelt, soll bei groben Behandlungsfehlern der Arzt künftig auch per Gesetz beweisen müssen, dass er keinen Schaden verursacht hat.

Bei einfachen Behandlungsfehlern muss wie bisher der Patient den Behandlungsfehler als Ursache für eine Schädigung nachweisen. Krankenkassen sind bei Behandlungsfehlern künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen.

Die Versicherten sollen sich außerdem Leistungen der Kassen leichter beschaffen können, die ihnen zustehen.

Fehler offen ansprechen

Bahr sagte an die Adresse der deutschen Ärzte: "Ich erwarten, dass Sie als Ärzteschaft die Diskussion um die Fehlervermeidung offensiv angehen." Auch künftig würden die im Gesundheitswesen arbeitenden Menschen Fehler machen, sagte er auf dem Deutschen Ärztetag in Nürnberg am Tag vor dem Kabinettsbeschluss weiter. Aber aus den Fehlern müsse man verstärkt lernen. "Das geht nur dadurch, dass man sie offen anspricht, dass man sie thematisiert und daraus lernt."

Der Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, Hardy Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: "Wir müssen ein Umfeld schaffen, in dem Ärzte über Fehler berichten, ohne Angst haben zu müssen." Das geplante Gesetz leiste einen Beitrag.
"Aber der Beitrag könnte sehr viel größer sein."

Müller kritisierte, dass die Bundesregierung auf einen Fonds verzichten wolle, aus dem Opfer von Ärztefehlern entschädigt werden könnten. Der Vorteil sei: Den Ärzten müssten die Fehler dann nicht endgültig nachgewiesen werden. "So ein Fonds sollte von den Haftpflichtversicherungen der Ärzte und den Leistungserbringern wie Ärzten und Kliniken gemäß dem Verursacherprinzip finanziert werden", sagte Müller.

Bahr lehnte dies ab. Ein Fonds bringe mehr Bürokratie. "Jemand, der den Schaden verursacht, muss auch dafür zur Verantwortung gezogen werden und darf nicht durch einen Entschädigungstopf aus der Verantwortung entlassen werden", sagte er.

(dpa)
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