Zahnersatz Kronen und Brücken - Vergleichen macht sich schnell bezahlt

Hanau/Wuppertal (rpo). Zwar zahlen die Krankenkassen noch immer einen Zuschuss, wenn bei den Zähnen ein größerer Reparaturbedarf besteht. Doch auf dem größten Teil der Zahnarzt-Rechnung bleibt der Patient selbst sitzen. Da kann es sich schnell lohnen, bei Kronen oder Brücken verschiedene Angebote einzuholen.

 Blaues Licht kann bei Parodontose helfen.

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Foto: ddp, ddp

"Das müssen wir ersetzen!" Wenn ein Patient das von seinem Zahnarzt hört, kann es teuer werden. Zwar wurde der Zahnersatz nicht wie ursprünglich geplant aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Die Kassen zahlen seit Jahresanfang aber nur noch einen Festzuschuss, dessen Höhe allein vom Befund abhängt. Alles, was darüber hinaus geht, muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen. Wer Preise vergleicht, kann dennoch einiges sparen.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass jeder Kassenpatient einen festen Zuschuss erhält - unabhängig davon, wie die Behandlung ausfällt. Die Höhe des Festzuschusses beträgt die Hälfte der so genannten Regelleistung.

Nicht vorschnell unterschreiben

"Der Patient muss mehr zum Kunden werden. Wenn jemand einen MP3-Player oder ein Fahrrad kauft, vergleicht er schließlich auch die Preise. Das sollten Patienten beim Zahnarzt auch tun", rät Julia Nill, Gesundheitsreferentin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Patienten sollten nicht darauf vertrauen, dass der Behandlungsvorschlag des eigenen Zahnarztes der einzig richtige ist.

"Auf keinen Fall sollte man noch auf dem Behandlungsstuhl irgend etwas unterschreiben", warnt Susanne Uhrig, Sprecherin der Barmer-Ersatzkasse in Wuppertal. Sie empfiehlt allen Patienten, sich vor einer größeren Behandlung bei ihrer Krankenkasse beraten zu lassen. "Wir bei der Barmer haben spezielle Zahnteams, die die Patienten individuell informieren können", sagt Uhrig. Allerdings bieten nicht alle Krankenkassen solche speziellen Beratungen an, wie Verbraucherschützerin Nill kritisiert.

Oft beträchtliche Unterschiede

"Es kann unter Umständen sinnvoll sein, eine zweite oder sogar dritte Meinung bei anderen Ärzten einzuholen", empfiehlt die Expertin. Der Patient könne oft nicht einschätzen, ob der Arzt eine sinnvolle und kostengünstige Behandlung vorschlägt. Die Unterschiede zwischen verschiedenen Ärzten seien oft beträchtlich.

Wer nicht mehrere Zahnärzte aufsuchen möchte, kann inzwischen auch für eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro seinen Heil- und Kostenplan ins Internet stellen. Unter www.zweite-zahnarztmeinung.de können Zahnärzte dann die Angebote ihres Kollegen unterbieten. Die Angebote dort liegen teilweise mehrere hundert Euro unter dem ursprünglichen Preis. Julia Nill findet begrüßt solche Angebote grundsätzlich: "Es besteht aber immer die Gefahr, dass der geringe Preis zu Lasten der Qualität geht."

Das sieht der Hanauer Zahnarzt Eckhard Meiser ganz ähnlich. "Wer mit einem Behandlungsvorschlag nicht einverstanden ist, sollte dies mit seinem Zahnarzt besprechen. Wenn der Patient dies wünscht, wird der Arzt auch andere Therapie-Möglichkeiten vorschlagen", sagt Meiser, der Vorsitzender des Bezirksverbandes Mittelhessen im Freien Verband Deutscher Zahnärzte ist. Es sei wichtig, dass es ein langfristiges Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gibt.

Nach Erfahrungen von Verbraucherschützerin Nill kann der Patient aber oft auch noch etwas sparen, wenn er beim eigenen Zahnarzt bleibt. Einige Ärzte berechneten bei privatärztlichen Leistungen grundsätzlich einen höheren Faktor, als es eigentlich medizinisch notwendig wäre, weiß Nill. "Darüber sollte der Patient mit dem Zahnarzt verhandeln."

An die Gebührenordnung gebunden

Seine Kollegen könnten dem Patienten zwar eine billigere Behandlung anbieten, erwidert Zahnarzt Meiser: "Dies bedeutet dann aber immer auch eine geringere Leistung." Die Zahnärzte seien an die Gebührenordnung gebunden, erklärt der Mediziner: "Ein Rabatt wie etwa bei einem Handwerker ist daher nicht möglich."

Für den Patienten bieten sich aber noch weitere Einsparpotenziale. So bieten inzwischen viele deutschsprachige Zahnärzte im Ausland ihre Leistungen an. Sie versprechen deutlich günstigere Leistungen als ihre Kollegen im Ausland. Eine solche Behandlung auf Mallorca oder in Osteuropa ist jedoch nach Expertenmeinung mit Risiken verbunden.

"Wir raten davon ab", sagt Barmer-Sprecherin Uhrig. Problematisch könne es für den Patienten insbesondere dann werden, wenn die Behandlung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird. Ansprüche gegen den Zahnarzt seien dann oft nur schwer durchzusetzen.

Es gibt nach Angaben von Julia Nill inzwischen auch Ärzte im Ausland, die mit deutschen Kollegen zusammenarbeiten. Die Ärzte in Deutschland sind dann für Nachsorge und Gewährleistung zuständig. "Unter Umständen kann die Behandlung im Ausland daher eine Alternative sein", meint Nill.

In jedem Fall sollte man sich aber vorher genau über die Praxis im Ausland informieren. Auch für die Zahnersatz-Behandlung im Ausland gilt: den Heil- und Kostenplan vorher bei der Krankenkasse einreichen. Nur dann gibt es den Festzuschuss erstattet.

Weiterhin lohnt es sich, die Vorsorge-Untersuchungen im Bonus-Heft abstempeln zu lassen. "Die bisherige Bonusregelung gilt weiter. Patienten, die jedes Jahr zum Zahnarzt gehen, können bis zu 65 Prozent der Kosten der Regelversorgung erhalten", erklärt Uhrig. Und auch für Härtefälle ist vorgesorgt: Wer ein geringes Einkommen hat, muss weiterhin nichts dazu bezahlen. Dann ist man allerdings auf die Regelversorgung, die einfachste Ausführung also, beschränkt.

(gms)
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