Berlin Kassen sollen gesundes Leben belohnen

Berlin · Wer sich gesundheitsbewusst verhält und einschlägige Angebote zur Vorbeugung wahrnimmt, soll künftig von der Krankenkasse Geld zurückbekommen. Das sieht das neue Präventionsgesetz vor.

Krankenkassen sollen gesundes Leben belohnen
Foto: dapd, dapd

Deutschlands Gesundheitspolitik steht vor einem Neustart. Mit dem Präventionsgesetz, dessen Referentenentwurf unserer Redaktion vorliegt, werden die Krankenkassen dazu verpflichtet, nicht nur die Behandlung von Krankheiten oder deren Früherkennung zu finanzieren, sondern schon das Verhalten ihrer Versicherten in den Blick zu nehmen, das später zum Ausbruch von Krankheiten führen könnte. "Eine krankheitsorientierte ärztliche Gesundheitsuntersuchung, die vorrangig auf die Früherkennung einer bereits eingetretenen Erkrankung ausgerichtet ist, greift zu kurz", heißt es in der amtlichen Begründung zur Präventionsnovelle.

Bislang können Krankenkassen bereits solche Versicherten belohnen, die anerkannte Kurse zur Reduzierung von Krankheitsgefahren belegen und sich etwa das Rauchen abgewöhnen, ihr Übergewicht abbauen oder ein "Rezept für Bewegung" einlösen. Künftig wird daraus eine Soll-Bestimmung für alle Kassen. Dazu heißt es im Gesetz: "Jede Krankenkasse ist damit in der Regel verpflichtet, in ihrer Satzung Boni als finanzielle Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Versicherten vorzusehen." Dabei soll streng darauf geachtet werden, dass Angebote auch einen direkten Bezug zur Gesundheitsförderung haben und geprüft sind.

Die Berufswelt kommt als weiterer wichtiger Punkt hinzu. Vor allem in Kleinbetrieben hapert es noch an der Gesundheitsprävention. Aus diesem Grund sollen sowohl Arbeitgeber als auch Versicherte einen Bonus erhalten, wenn die Arbeitnehmer betriebliche Angebote zur Gesundheitsförderung nutzen. Auch diese Möglichkeit wird von einer Kann- zur Soll-Bestimmung.

Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) schreibt zudem vor, dass die Kassen ihre Aufwendungen für Prävention von derzeit 3,09 Euro auf sieben Euro je Mitglied erhöhen.

Die Stellung der Ärzte will Gröhe stärken, indem der Ermessensspielraum der Kassen bei ärztlichen Empfehlungen zur Vorbeugung eingeschränkt wird. Die Gesundheitsuntersuchung soll künftig eine präventionsorientierte Beratung enthalten, auf deren Grundlage die Ärzte ihren Patienten individuelle Maßnahmen empfehlen können.

Teil des Gesetzes ist auch eine Liste von konkreten Gesundheitszielen. So sollen das Diabetes-Risiko gesenkt und Erkrankungen früher erkannt werden, die Sterblichkeit bei Brustkrebs soll sinken und die Lebensqualität steigen. Außerdem geht es darum, den Tabakkonsum zu reduzieren, gesundheitliche und Lebenskompetenz sowie Bewegung und gesunde Ernährung zu fördern, depressive Erkrankungen zu verhindern, früh zu erkennen und nachhaltig zu behandeln. Auch "Gesund älter werden" ist als Gesundheitsziel definiert.

Auf wenig Verständnis trifft ein Passus, wonach die Kassen in Zukunft 35 Millionen Euro an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zahlen sollen. "Bundesweite Plakataktionen, Hochglanzbroschüren und Ermahnungen oder Präventionsangebote nach dem Gießkannenprinzip gehen häufig am Bedarf vorbei", kritisierte AOK-Bundesverbandschef Jürgen Graalmann. Zielführender sei es, auf Basis der regionalen Besonderheiten "passgenaue Präventionslösungen" zu finden. "Ein besonderes Augenmerk muss dabei neben dem betrieblichen Gesundheitsmanagement auch auf sozial benachteiligte und belastete Gruppen gelegt werden", riet Graalmann.

(may-, qua)
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