Gesundheitsminister will trotzdem an Rezeptpflicht festhalten Die "Pille danach" hat kein erhöhtes Risiko

Berlin · Die "Pille danach" hat deutschlandweit seit 1998 in nur zwei Fällen zu schwerwiegenden Nebenwirkungen geführt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Die "Pille danach" - Fragen und Antworten
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Das berichtet die "taz". Die Regierung beruft sich dabei auf Erkenntnisse des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) lehnt eine Aufhebung der Rezeptpflicht für die "Pille danach" ab. Er begründete dies bisher unter anderem mit möglichen schweren Nebenwirkungen, aber auch mit dem Festhalten an der ärztlichen Beratung.

Laut den Zahlen des Bundesinstituts liegt das Thrombose-Risiko im Zusammenhang mit der Einnahme der "Pille danach" bei eins zu fünf Millionen, wie die Regierung nun in ihrer Antwort schreibt. "Diese Berichtsrate liegt deutlich unterhalb der Inzidenz für entsprechende Fälle in der Normalbevölkerung", heißt es weiter. Damit ist also kein erhöhtes Risiko zu erkennen.

Gröhes Sprecherin sagte der "taz", der Minister halte dennoch an der Rezeptpflicht fest, vermutlich selbst dann, wenn die europäische Arzneimittelbehörde EMA eines der beiden in Deutschland verfügbaren Präparate von der europäischen Rezeptpflicht befreien sollte. Der EMA liegt ein entsprechender Antrag auf Freigabe des Medikaments vor. Deutschland müsse EMA-Entscheidungen nicht umsetzen, sagte die Ministeriumssprecherin.

Die Frage, ob die "Pille danach" zur Verhinderung einer Schwangerschaft ohne Rezept erhältlich sein soll, ist in der schwarz-roten Koalition umstritten. Während Gröhe dies ablehnt, fordern SPD-Politiker eine Aufhebung der Rezeptpflicht.

Es geht um ein Präparat auf Basis des Wirkstoffes Levonorgestrel. Es kann eine Schwangerschaft verhindern, wenn es bis spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Ein Expertenausschuss des BfArM hatte die Aufhebung der Verschreibungspflicht für das Präparat empfohlen. Auch der Bundesrat stimmte dafür.

(AFP)
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