Sperrung nach EHEC-Fund wieder aufgehoben Biohof darf wieder produzieren

Hannover (RPO). Der Biohof in Bienenbüttel, der als eine Quelle der EHEC-Epidemie ermittelt worden war, darf seine Produktion wieder aufnehmen. Er war für mehrere Wochen gesperrt gewesen.

EHEC in Sprossen? Betrieb in Niedersachsen gesperrt
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EHEC in Sprossen? Betrieb in Niedersachsen gesperrt

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Das Landwirtschaftsministerium in Hannover kündigte am Donnerstag noch für den selben Tag an, die Sperrung des Betriebes in Bienenbüttel (Landkreis Uelzen) aufzuheben. "Nachdem zwischenzeitlich alle möglichen Eintragsquellen mit negativen Ergebnissen überprüft sind und die Untersuchungsergebnisse für die Mitarbeiter negativ sind, besteht kein Grund zu einer weiteren Sperrung des Betriebes", sagte Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU).

Der Landkreis und das Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) unterstützten den Betrieb dabei, "das Eigenkontrollsystem in Hinblick auf die EHEC-Problematik zukunftssicher auszurichten". Alle Vorräte an Bockshornkleesamen, die als Überträger der Epidemie gelten, wurden aus dem Betrieb entfernt.

Dies entspricht einem Beschluss der Europäischen Kommission, wonach alle am EHEC-Ausbruch beteiligten Chargen der Bockshornkleesamen aus dem Markt genommen und vernichtet werden müssen.

Produktion von Bockshornkleesamen soll überprüft werden

Die Kommission will den Angaben zufolge auch ein Inspektionsteam nach Ägypten entsenden, wo der Bockshornkleesamen erzeugt wird, um dort die Produktionsstandards zu überprüfen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung war am 5. Juli 2011 zu dem Schluss gekommen, dass der EHEC-Ausbruchserreger mit hoher Wahrscheinlichkeit über angelieferte Bockshornkleesamen in die Sprossenproduktion des Betriebes gelangte.

Gegen das vom Landkreis Uelzen ausgesprochene Verbot, in dem Betrieb erzeugte Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, hat der Biohof Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Das Unternehmen begründete den Schritt damit, dass in keiner der rund 1000 in dem Betrieb genommenen Proben der EHEC-Erreger festgestellt worden sei. Die Sperrung komme einer faktischen dauerhaften Stilllegung des Betriebes gleich und gefährde dessen Existenz. Die Klage wird von einer der bundesweit renommiertesten Kanzleien für Schadenersatzfälle vertreten.

Ermittlungen gegen Händler und Gastronomen eingestellt

Knapp zwei Monate nach dem Fund von EHEC-Erregern auf Gurken hat die Hamburger Staatsanwaltschaft unterdessen ihre Akten bei mehreren Ermittlungen geschlossen. In allen vier Verfahren gegen Händler und ein Restaurant habe sich ein ausreichender Tatverdacht wegen Verstoßes gegen Lebensmittelvorschriften nicht bestätigt, sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers am Donnerstag in der Hansestadt.

Am 26. Mai war der EHEC-Erreger an vier Salatgurken vom Hamburger Großmarkt entdeckt worden. Dabei hatte es sich jedoch nicht um den EHEC-Stamm gehandelt habe, der zur Epidemie geführt hatte. Dies hatten Untersuchungen des Instituts für Hygiene und Umwelt sowie des Bundesinstituts für Risikobewertung ergeben.

In Folge des besonders aggressiven Typs waren acht Menschen in Hamburg gestorben. Bundesweit wurden bislang 51 Tote registriert. Die EHEC-Welle hatte die Krankenhäuser in Hamburg wie auch anderen Bundesländern an ihre Grenzen gebracht.

Bei den Ermittlungsverfahren hat sich der Verdacht Möllers zufolge in drei Fällen zerschlagen. Im vierten Fall sei zwar ein EHEC-Erreger, wenn auch ein weniger gefährlicher, auf den Gurken festgestellt worden. Allerdings konnte dem Beschuldigten kein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden, wie Möllers sagte. Der Händler hatte die Gurken selbst aus Spanien importiert.

Die Verfahren gegen Händler und ein Restaurant sind am Mittwoch eingestellt worden. Aufgenommen wurden die Ermittlungen einst Anfang Juni.

(apd/dapd)
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