Karlsruhe BGH präzisiert Anforderungen für Patientenverfügung

Karlsruhe · In einer Patientenverfügung können Menschen festlegen, wie lange und wie sie am Ende ihres Lebens behandelt werden wollen - dabei müssen sie nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aber möglichst konkret sein.

Nur zu sagen, dass "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" gewünscht sind, reicht demnach nicht aus, wie aus dem Beschluss der Karlsruher Richter hervorgeht. Bindend seien die Festlegungen nur dann, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen klar genug beschrieben würden.

Nach Auffassung der BGH-Richter lässt sich aus den Verfügungen kein Sterbewunsch ableiten. Das Landgericht im baden-württembergischen Mosbach muss nun in einem Fall prüfen, ob die Patientin in der Vergangenheit womöglich Dinge gesagt hat, die auf einen solchen Wunsch hindeuten.

(dpa)
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