Ärztekammer Zahl der Behandlungsfehler 2016 leicht gestiegen

Berlin · Die Zahl der Behandlungsfehler ist nach Angaben der Ärztekammern im vergangenen Jahr wieder leicht gestiegen.

Behandlungsfehler 2016: Zahl laut Äzrtekammer leicht gestiegen
Foto: dpa

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bestätigten 2016 in insgesamt 2245 Fällen Behandlungsfehler - nach 2132 im Vorjahr, wie die Bundesärztekammer (BÄK) mitteilte. Die häufigsten Diagnosen, die beanstandet wurden, betrafen demnach erneut Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Frakturen an Unterschenkel und Sprunggelenk.

"Fehler passieren, auch in der Medizin", erklärte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK. Die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, sei aber "extrem gering", wenngleich dahinter schwere menschliche Schicksale stehen können.

Crusius verwies allerdings auch darauf, dass die ambulanten Behandlungsfälle zwischen 2004 und 2015 deutlich um 160 Millionen auf 696 Millionen gestiegen seien. Auch in den Krankenhäusern erhöhten sich die Behandlungsfälle im gleichen Zeitraum um mehr als zweieinhalb Millionen auf fast 19,8 Millionen. "Gemessen daran liegt die Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich", erklärte Crusius.

Meisten Beschwerden bei Gelenkerkrankungen

Insgesamt gingen bei den Ärztekammern im vergangenen Jahr demnach mehr als 11.500 Patientenbeschwerden wegen vermuteter Behandlungsfehler ein. Das waren etwa 260 Anträge weniger als im Jahr davor. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren erneut Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen, gefolgt von Frakturen an Schultern und Armen sowie Bandscheibenschäden.

Rund 7600 dieser Beschwerden wurden weiterbearbeitet - in 2245 Fällen wurde ein ärztlicher Fehler bestätigt. In 1845 davon wurde im vergangenen Jahr ein Behandlungsfehler beziehungsweise eine mangelnde Risikoaufklärung als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der laut Bundesärztekammer einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Bei den meisten Beschwerden - 70 Prozent - wurde hingegen kein Behandlungsfehler festgestellt.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern dienen bei Arzthaftungsstreitigkeiten als eine unabhängige außergerichtliche Anlaufstelle für Patienten. Sie bewerten laut BÄK gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland. In den meisten Fällen wurden demnach die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort