Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar fordert Gesetz Beauftragter warnt vor zu vielen Gentests

Berlin (rpo). Nach Meinung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar muss die rot-grüne Koalition mit einem neuen Gesetz für Rechtssicherheit bei Gentests sorgen.

Arbeitgeber oder Betriebsärzte dürften von einem Bewerber oder einem bereits im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht verlangen, dass sich dieser einem Gentest unterzieht, sagte Schaar der "Saarbrücker Zeitung" vom Dienstag. Auch sollte es künftig verboten werden, Genom-Analysen zur Voraussetzung eines Vertragsabschlusses bei privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen zu machen.

Schaar forderte zudem, ein Verbot der heimlichen Genom-Analyse in ein Gentest-Gesetz aufzunehmen. Rein technisch sei es heutzutage kein Problem mehr, Gentests auch ohne Kenntnis des Betroffenen durchzuführen, betonte der Datenschützer. Ein Haar auch ohne Wurzel reiche dazu schon aus. Im Bundesgesundheitsministerium begannen dem Bericht zufolge kürzlich die Arbeiten an einem Gendiagnose-Gesetz. Darin sollen nach Angaben einer Sprecherin "versicherungs- und arbeitsrechtliche Gesichtspunkte in Bezug auf Gentests geregelt werden".

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