Krank im Urlaub? Auslandsbehandlung soll erleichtert werden

Berlin/Brüssel (RPO). Die EU hat angekündigt, Patienten-Behandlungen im Ausland erleichtern und einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung einführen zu wollen. Ein solcher Gesetzentwurf der EU-Kommission soll am Mittwoch verabschiedet werden.

 Kranke sollten ihre Sorgen vor einer Operation nicht verschweigen.

Kranke sollten ihre Sorgen vor einer Operation nicht verschweigen.

Foto: ddp, ddp

Das berichtet "Die Welt". Demnach soll sich die Höhe der erstatteten Kosten nach den im Heimatland geltenden Erstattungssätzen richten. "Damit bestimmt das Heimatland des Patienten die Höhe der erstatteten Kosten", heißt es dem Bericht zufolge in dem Gesetzentwurf.

Nach den Plänen der EU-Kommission sollen Patienten künftig ambulante Behandlungen im Ausland ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse beanspruchen können. Sollte die Behandlung teurer sein als im Inland, muss der Patient die Mehrkosten selbst tragen. Krankenhausbehandlungen im Ausland müssen dagegen von der Krankenkasse genehmigt werden. "Die Genehmigungspflicht soll auf das Notwendige begrenzt sein und darf nicht zu einer willkürlichen Diskriminierung führen", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Pläne der EU-Kommission sehen den Angaben nach auch vor, dass Patienten ihre im Ausland ausgestellten Rezepte im Inland einlösen können. Gleichzeitig sollen aber auch im Heimatland des Patienten ausgestellte Rezepte im Ausland in der Apotheke eingereicht werden können. Dabei sollen Patienten im Ausland bei dem Besuch einer Apotheke auch solche Medikamente erhalten können, die im Heimatland nicht zugelassen sind.

Außerdem sollen Patienten die Möglichkeit erhalten, sich auf EU-Gebiet in Kliniken behandeln zu lassen, die einem Referenznetzwerk angehören, hervorragend mit medizinischen Apparaten und Forschungsmöglichkeiten ausgestattet und die auf die Behandlung bestimmter Krankheiten spezialisiert sind.

(afp)
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