Urteil Apotheker dürfen keine Billig-Medikamente mischen

Karlsruhe · Apotheker können wegen Betrugs bestraft werden, wenn sie statt verordneter Arzneimittel eine billigere Version verwenden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die Richter hoben den Freispruch für einen Apotheker aus Bayern auf (1 StR 534/11). Der Angeklagte aus Odelzhausen bei München hatte eine Infusionslösung zur Krebstherapie hergestellt.

Dazu hatte er ein Produkt verwendet, das nur im Ausland zugelassen ist, aber exakt die gleichen Wirkstoffe enthält wie das Vergleichsprodukt für den deutschen Markt. Weil er das Mittel im Ausland günstiger einkaufte, sparte er mehr als 58 500 Euro - berechnete den Krankenkassen aber den vollen Preis. Das Landgericht in München hatte den Apotheker im vergangenen Jahr freigesprochen. Der BGH hob den Freispruch auf und verwies den Fall zurück. Ein zulassungspflichtiges Medikament bleibe zulassungspflichtig, auch wenn man Kochsalzlösung hinzufüge und eine Injektionslösung daraus mache. Auch eine Bestrafung wegen Betruges komme in Betracht. Der Kunde dürfe davon ausgehen, dass er ein zugelassenes Arzneimittel bekomme, wenn er in die Apotheke gehe.

(dpa)
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