Gesundheit Was tun bei Behandlungsfehlern?

Düsseldorf · 2132 Behandlungsfehler gab es im vergangenen Jahr in Deutschland. Vor allem bei Behandlungen von Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen lief manches schief. Das können Patienten tun.

2132 Behandlungsfehler im vergangenen Jahr in Deutschland
Foto: Bundesärztekammer | Weber

Eine falsche Diagnose, die falsche Medizin oder fehlerhafte Nachsorgetherapie - wenn Ärzte irren, kann das gravierende Folgen für ihre Patienten haben. Und Behandlungsfehler treten immer wieder auf. Laut Bundesärztekammer (BÄK) sind deutschen Medizinern im vergangenen Jahr 2132 solcher Fehler unterlaufen. In 1774 Fällen wurde den Patienten ein begründeter Anspruch auf Entschädigung zugesprochen.

Von Pfusch und Nachlässigkeit will Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachtenkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK, aber nicht sprechen. "Überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler - auch in der Medizin", betont er. "Wir müssen wegkommen von Pauschalvorwürfen. Ein Arzt, dem ein Fehler unterläuft, ist kein Pfuscher. Stattdessen können die Ursachen für Behandlungsfehler komplex sein."

Ein Grund sei der stetig wachsende Behandlungsdruck in Kliniken und Praxen. So hat sich die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle zwischen 2004 und 2014 um 152 Millionen auf 688 Millionen Fälle erhöht. Im stationären Bereich wurden 2014 mehr als 19 Millionen Patienten behandelt. Gemessen an der Gesamtzahl der Behandlungsfälle "liegt die Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich", sagt Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammer. Zudem sei die Zahl der Behandlungsfehler im Vergleich zum Vorjahr (2252 Fälle) leicht gesunken.

Ein schwacher Trost für jene, die betroffen sind. "Auch wenn selten etwas passiert, ist jeder Fehler einer zu viel", betont Peter Hinz, leitender Oberarzt an der Klinik für Unfall-, Wiederherstellungschirurgie und Rehabilitative Medizin der Universitätsmedizin Greifswald. Doch was tun, wenn man denkt, falsch behandelt worden zu sein?

Der erste Schritt: das Gespräch mit dem Arzt. Grundsätzlich gilt nach dem Patientenrechtegesetz, dass der Mediziner zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet ist, wenn der Patient konkret nach einem Behandlungsfehler fragt. Auch Crusius fordert die Kollegen auf, ihre Arbeit transparent zu machen und eine offene Fehlerkultur zu unterstützen. Die Annahme, dass alle Ärzte wahrheitsgetreu antworten, ist jedoch, gelinde gesagt, naiv.

Gleichwohl rät der Fachanwalt für Medizinrecht, Thomas Köppke, davon ab, den behandelnden Arzt mit Vorwürfen zu konfrontieren, er habe gepfuscht. Das verhärte nur die Fronten, sagt er. Besser sei es, Fotos von Verletzungen zu machen, ein Gedächtnisprotokoll über den Behandlungsablauf anzufertigen und sämtliche Krankenunterlagen anzufordern. Jeder Patient hat Anspruch auf eine Kopie seiner Krankenakte, muss die Kosten dafür aber selbst tragen. Mehr als 50 Cent pro Kopie darf nicht verlangt werden.

Im nächsten Schritt ist zumindest für gesetzlich Versicherte die Krankenkasse ein wichtiger Ansprechpartner. Diese ist anders als private Krankenversicherer nämlich dazu verpflichtet, ihre Versicherten beim Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld zu unterstützen. Vermutet auch die Kasse einen Behandlungsfehler, fordert sie die Behandlungsunterlagen an und beauftragt den Medizinischen Dienst, ein Gutachten zu erstellen. Das ist für den Patienten kostenlos.

Alternativ können die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Landesärztekammern eingeschaltet werden. Auch sie bewerten die Fälle und fertigen kostenlos Gutachten an. Nachteil: Eine Schlichtungsstelle kann nur helfen, wenn Patient und Arzt damit einverstanden sind. 2015 haben fast 12.000 Patienten den Schlichtungsstellen einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet.

(beaw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort