Gefährliche Krankenhausinfektionen Strikte Hygieneregeln für Ärzte und Pfleger

Düsseldorf (RPO). Bessere Hygiene soll Patienten künftig vor gefährlichen Infektionen im Krankenhaus schützen. Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das strikte Hygieneregeln für Ärzte und Pfleger durchsetzen soll.

Report 2010: Die häufigsten Krankenhausdiagnosen
Infos

Report 2010: Die häufigsten Krankenhausdiagnosen

Infos
Foto: ddp

Zudem soll es zu einem zurückhaltenderen Einsatz von Antibiotika führen, um die Ausbreitung resistenter Keime zu bremsen. Angehängt an das Gesetz sind auch neue Regeln für den sogenannten Pflege-TÜV.

In Deutschland erkranken jährlich 400.000 bis 600.000 Patienten in Kliniken an Infektionen, wie es im Gesetz heißt. Bis zu 15.000 Menschen sterben an solchen Infektionen. "Ein Teil der Todesfälle ist durch geeignete Maßnahmen vermeidbar", heißt es weiter.

Unter anderem verpflichtet das Gesetz den Gemeinsamen Bundesausschuss, Vorgaben für die Verbesserung der Hygiene auszuarbeiten. Die Ergebnisse sollen in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht werden. Außerdem soll es klare Empfehlungen für die Therapie resistenter Erreger geben. Die Länder werden verpflichtet, Rechtsverordnungen zur Einhaltung von Hygienestandards zu erlassen.

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass mit dem Gesetz die Zahl der Krankenhausinfektionen erheblich reduziert werden kann", erklärten die Gesundheitspolitiker Jens Spahn und Lothar Riebsamen. "Insgesamt verbessern die Gesetzesänderungen die Hygienestandards in Deutschland." Zudem helfe das Gesetz, Kosten zu senken. "Denn jede vermiedene Infektion ist immer noch die beste Kostendämpfung", erklärten die Unionspolitiker.

Pflege-TÜV soll besser werden

Darüber hinaus soll das Gesetz das monatelange Hickhack um den Pflege-TÜV beenden und eine Reform der Pflegenoten binnen weniger Wochen ermöglichen. Damit sollen Verbraucher leichter beurteilen können, ob ein Heim oder Pflegedienst gut oder schlecht ist.

Das Notensystem gibt es seit 2009. Es geriet aber in die Kritik, weil gute Noten für ein hübsches Zimmer oder lesbare Essenspläne schlimme Mängel bei der eigentlichen Pflege und bei der Ernährung der Patienten auf dem Papier wettmachen können. Auf eine Verbesserung des Systems konnten sich Kassen und Anbieter nicht einigen, weil Einstimmigkeit gefordert war und zwei kleine Pflegeverbände Widerstand leisteten. Nun soll ein Schiedsverfahren eingeführt werden.

(AP/chk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort