Grippe-Saison 2018 / 2019 Krankenkassen zahlen Vierfachimpfstoff

Düsseldorf · Die Schutzimpfung gegen die kommende Grippewelle 2018 / 2019 wird in Deutschland mit einem Vierfachimpfstoff erfolgen. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen.

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Foto: dpa, Arno Burgi

Die Entscheidung ist für alle gesetzlichen Krankenkassen bindend. Bislang gab es für diese keine verbindliche Regelung, ob sie einen Dreifach- oder einen Vierfachwirkstoff gegen die saisonale Grippe bezahlen.

Mit der Präzisierung der Impfrichtlinie folgt der Gemeinsame Ausschuss einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts vom Januar dieses Jahres.

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Sie hatte die Wirksamkeit von Drei- und Vierfachimpfungen analysiert und war zu dem Schluss gekommen, dass letztere je nach Modell die Zahl der Arztkonsultationen um bis zu 388.000 senken könnten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Organisationen, die das öffentliche Gesundheitssystem tragen. Die Entscheidung wird noch vom Gesundheitsministerium geprüft. Schutzimpfungen gegen saisonale Grippe gehören seit 2007 zum verpflichtenden Leistungskatalog gesetzlicher Kassen.

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Foto: centertv

Die Weichenstellungen für die Grippeschutzimpfungen erfolgen stets mit großem Vorlauf zur kommenden Saison. Das liegt daran, dass die Hersteller Zeit für die Produktion der Dosen brauchen. Deren Antigenzusammensetzung wird jedes Jahr von der Weltgesundheitsorganisation international neu festgelegt.

(AFP)
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