4 U 363/01 Medikamente aus Krankenhaus-Apotheke nur für eigene Patienten

Eine Krankenhaus-Apotheke darf Medikamente nur an eigene Patienten der Klinik abgeben. Wenn Arzneimittel auch an Kranke abgegeben werden, die nicht in der Klinik behandelt werden, sei eine Wettbewerbsverzerrung zu befürchten, da Krankenhaus-Apotheken die Medikamente günstiger einkaufen. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (4 U 363/01).

(rm)
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