Berlin Krankenkasse muss Antrag zügig bearbeiten

Berlin · Krankenkassen dürfen bei der Bearbeitung von Anträgen nicht bummeln. Bei Leistungen wie Zahnersatz, Haushaltshilfe oder Reha muss der Antrag innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland hin.

Braucht die Kasse für ihre Entscheidung ein ärztliches Gutachten, muss sie das dem Antragsteller mitteilen und hat dann fünf Wochen Zeit, bei Zahnersatz sechs Wochen. Reagiert sie innerhalb dieser Fristen nicht, ist der Antrag automatisch genehmigt. Am besten wird der Antrag daher schriftlich per Einschreiben mit Rückschein gestellt oder persönlich gegen eine Empfangsbestätigung bei der Kasse abgegeben.

(DPA-TMN)
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