karlsruhe Kostenloser Fahrdienst für Patienten strittig

karlsruhe · (dpa) Eine Augenklinik darf ihren Patienten nicht ohne weiteres einen kostenlosen Fahrdienst anbieten und ihn damit möglicherweise zu einer Entscheidung für die Einrichtung verlocken.

So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Nach BGH-Auffassung ist es nicht auszuschließen, dass das Angebot eine unsachliche Beeinflussung der Patienten darstellt. Es besteht die Gefahr, dass sich Patienten bei ihrer Entscheidung für die Klinik weniger an der Qualität der ärztlichen Leistungen als an dem zusätzlichen Service orientieren (Az.: I ZR 213/13). Das Gericht hob mit dem Urteil eine Entscheidung auf und verwies die Sache ans OLG Köln zurück. Die Kölner Richter haben zuvor die Klage eines Augenarztes abgewiesen. Er sah es als gesetzwidrig an, dass eine Augenklinik potenziellen Patienten anbietet, sie mit einem kostenlosen Fahrdienst abzuholen. Anders als das OLG teilte der BGH die Auffassung, dass dieses Verhalten wettbewerbswidrig sei. Die Klageabweisung des OLG sei vorschnell gewesen. Denn mit dem kostenlosen Fahrdienst können Patienten auch über längere Strecken gefahren werden und erheblich Eigenkosten sparen.

(RP)
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