Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts Warum die Impfpflicht bei Masern sinnvoll ist und bei Corona nicht

Meinung | Düsseldorf · Die Richter haben ein klares Urteil gefällt: Der Schutz von Säuglingen zählt mehr als die Bedenken der Kläger. Masern sind keine Kinderkrankheit. Ein Freibrief für eine mögliche Corona-Impfpflicht liefert das Urteil hingegen nicht. Auch das ist richtig.

 Zwei Masern-Impfungen sind vorgeschrieben.

Zwei Masern-Impfungen sind vorgeschrieben.

Foto: dpa/Marius Becker

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine heikle Frage zu klären: Darf der Staat die Impfung gegen Masern von Kindern und Mitarbeitern in Schulen, Kitas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen vorschreiben?