Lebensmittel werden besser gekennzeichnet Analogkäse und Klebefleisch künftig enttarnt

Brüssel (RPO). Als leichte Zwischenmahlzeit getarnte Kalorienbomben, Klebefleisch und Analogkäse aus Pflanzenfett werden künftig leichter als das erkennbar, was sie sind. Für entsprechende Neuerungen bei der Lebensmittelkennzeichnung machten am Donnerstag die EU-Mitgliedsländer den Weg frei.

Was auf Lebensmittel-Verpackungen zu erkennen ist
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Was auf Lebensmittel-Verpackungen zu erkennen ist

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Foto: dpa, Julian Stratenschulte

Die EU-Länder stimmten am Donnerstag in Brüssel abschließend neuen Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln zu. Wieviel Fett, Salz, Zucker und Kohlehydrate in Lebensmitteln stecken, muss künftig - ebenso wie Angaben für Allergiker - auf den Verpackungen deutlicher hervorgehoben werden.

Die neue Verordnung legt auch fest, dass die Angaben in einer Mindestschriftgröße auf die Lebensmittelverpackungen gedruckt werden müssen. Verpflichtende Informationen sind der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Salz, Proteinen und Kohlehydraten pro hundert Gramm beziehungsweise pro hundert Milliliter bei Getränken. Für Kinder, Schwangere und Stillende wird auf koffeinhaltigen Lebensmitteln ein Warnhinweis gedruckt. Allergene sollen in der Zutatenliste fett gedruckt werden, damit sie besser zu erkennen sind. Auch Restaurants und Kantinen müssen auf auf Allergene hinweisen.

Für Frischfleich muss der Ursprung angegeben werden, nicht aber für verarbeitete Fleischprodukte. Für Milch- und Milchprodukte soll binnen zwei Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Bislang musste nur für frisches Rindfleisch der Ursprung angegeben werden, eine Folge des Rinderwahns.

Echter Käse oder nicht

Verbraucher sollen in Zukunft auch leichter erkennen können, wenn etwa auf einer Tiefkühlpizza weder echter Schinken noch Mozzarella-Käse zu finden sind. Lebensmittel-Imitate müssen mit Hinweisen wie "aus Fleischstücken zusammengefügt" oder "aus Fischstücken zusammengefügt" kenntlich gemacht werden. Künstlicher sogenannter Analogkäse darf nicht mehr als Käse bezeichnet werden. Stattdessen muss angegeben werden, woraus er besteht. Der Hinweis "Imitat" wird aber nicht vorgeschrieben - in diesem Punkt konnte sich die Industrie durchsetzen.

Das Bundesverbraucherministerium in Berlin ist dennoch zufrieden mit den neuen Bestimmungen. "Es ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung, dass die EU eine neue europaweit verbindliche und auf der Verpackung hervorgehobene Kennzeichnung von Schinken- und Käse-Imitaten beschlossen hat", erklärte Ministerin Ilse Aigner (CSU) in Berlin. Die neuen Regeln machten es Verbrauchern leichter, "sich über die Zusammensetzung und Nährstoffgehalte von Lebensmitteln zu informieren, die richtige Auswahl zu treffen und sich ausgewogen zu ernähren".

Das EU-Parlament hat der Neuregelung bereits zugestimmt, sie tritt somit in den kommenden Wochen in Kraft. Für die Umsetzung wurden der Lebensmittelindustrie jedoch Fristen von drei bis fünf Jahren eingeräumt. Die von vielen Verbraucherschützern geforderte Ampel-Kennzeichnung von Lebensmitteln kommt mit der Neuregelung aber nicht. Dagegen hatten sich die Lebensmittelindustrie und mehrere EU-Staaten vehement zur Wehr gesetzt. Entgegen ursprünglichen Plänen müssen die Hersteller die Nährwertangaben auch nicht auf der Vorderseite der Verpackungen drucken.

(afp/jre)
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