Ab Januar 2023 gibt es keine gelben Zettel mehr Elektronische AU – alles was Sie zur digitalen Krankschreibung wissen müssen

Düsseldorf · Wenn alles klappt, gibt es ab Januar keine gelben Scheine mehr. Der Arbeitgeber ruft die Daten dann bei der Krankenversicherung ab. Doch es gibt einigen Tücken, und dabei geht es auch um Geld. Alles was Sie zur eAU wissen müssen.

Seit Jahren gibt es den „gelben Schein“, mit dem Ärzte Kassenpatienten krank schreiben. Zum 1. Januar 2023 wird nun voll auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umgestellt. Bei 77 Millionen Krankschreibungen im Jahr soll das Arbeitnehmer und Kassen entlasten.

Was ist die elektronische Krankschreibung und was passiert mit dem gelben Schein?

Dies ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die die Praxen eigentlich schon seit Januar 2022 digital an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln sollen. Aber nicht alle Praxen haben den Umstieg rechtzeitig geschafft. Ab Januar 2023 soll die Krankenkasse die Daten zudem an den Arbeitgeber weiterleiten. Das erfolgt aber nicht automatisch, der Betrieb soll die AU bei der Kasse anfordern.

Wie melde ich mich ab 2023 beim Arbeitgeber krank?

Derzeit erhält der Arbeitnehmer meist zwei Scheine: einen für sich und einen zur Weiterleitung an den Arbeitgeber. Ab 2023 soll letzteres entfallen. Der Arbeitnehmer muss dann im Betrieb zwar noch unverzüglich Bescheid sagen, dass er wegen einer Erkrankung ausfällt. Der Arbeitgeber entscheidet dann, ob er die eAU von der Krankenversicherung abruft. Betriebe, die drei Tage Karenzzeit gewähren, dürften erst mal abwarten, ob der kranke Mitarbeiter nicht am vierten Tag schon wieder zurück ist.

Welche Daten werden an den Arbeitgeber übermittelt?

Der Arzt übermittelt den Namen des Beschäftigten, Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit, die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung und macht Angaben, ob es Anhaltspunkte für einen Arbeitsunfall gibt. Der Arbeitgeber erfährt weiterhin nicht, welche Diagnose der Arzt gestellt hat.

Ist die Übertragung der Daten sicher?

Ja, betonen die Krankenkassen. Die Übermittlung erfolge über „die bewährte Telematikinfrastruktur“, heißt es bei der Techniker Kasse. „Die Daten werden vom Verlassen der Arztpraxis bis zur Krankenkasse verschlüsselt übertragen und sind damit sicher.“

Was passiert, wenn die Übertragung wegen Internet-Problemen scheitert?

Die Barmer beruhigt: „Die Daten werden durch die Praxissoftware gespeichert und der Versand der Krankmeldung erfolgt, sobald dies wieder möglich ist. Bei einer länger andauernden Störung kann die Vertragspraxis Ihnen einen zusätzlichen Ausdruck aushändigen.“

Bekomme ich als Arbeitnehmer noch einen Ausdruck vom Arzt?

Ja. „Vertragsärzte sind weiterhin verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken“, so die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV). Auf Wunsch der Patienten werde auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt.

Wie melde ich die Krankheit bei der Kasse?

Eigentlich machen das die Praxen. Die Verbraucherzentrale ist aber skeptisch und rät: „Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie bis zur vollständigen Digitalisierung sicherheitshalber die AU immer an Ihre Kasse schicken.“ Dabei geht es darum, dass Patienten später keinen möglichen Krankengeld-Anspruch verlieren. Zwar gebe es ein erstes Urteil dazu, dass die verspätete Umsetzung der elektronischen AU nicht zu Lasten der Versicherten gehen können, so die Verbraucherzentrale. Diese Entscheidung sei aber noch nicht rechtskräftig.

Machen alle Praxen bei der eAU mit?

Nein. Laut Sozialgesetzbuch sind zwar alle Kassenärzte verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. „Praxen, die nicht an die TI angeschlossen sind, haben seit dem 1. April 2020 Honorarkürzungen in Höhe von 2,5 Prozent in Kauf zu nehmen“, so die KV. Welche Konsequenzen eine Nicht-Verfügbarkeit der eAU und anderer Komponenten nach sich ziehe, sei noch offen.

Was ist mit Privatpatienten?

Ab 2023 soll die Krankschreibung einfacher werden.

Ab 2023 soll die Krankschreibung einfacher werden.

Foto: dpa-tmn/Alexander Heinl

Hier ändert sich erst einmal nichts. Der Patient muss also weiter selbst seine AU-Bescheinigungen versenden. Der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) erklärte, man strebe grundsätzlich ein vergleichbares Angebot zur eAU an. „Allerdings fehlt es derzeit an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung.“ Man sei in Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium.

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