Sprechstunde Der Steppergang

Wer seinen Fuß beim Gehen nicht mehr anheben kann, muss sich vom Neurologen untersuchen lassen. Meist ist ein bestimmter Nerv betroffen.

Leserin Inge F. aus Goch fragt: "Ich habe vor kurzem in einer Zeitschrift von einem ,Steppergang' gelesen. Was ist denn das?"

Rafael-Michael Löbbert Ein Steppergang, auch Storchengang genannt, ist eine Gangstörung, die bei einer Lähmung der Fuß- und Zehenheber auftritt. Dabei kann der Fuß beim Gehen nicht mehr aktiv angehoben werden, er hängt mit der Spitze schlaff nach unten und die Zehen schleifen über den Boden. Um ein Stolpern zu vermeiden, muss der Fuß daher höher angehoben werden. Dies geschieht über eine verstärkte Hüftbeugung mit abnorm hochgezogenem Bein. Das Aufsetzen des Fußes erfolgt danach nicht mit der Ferse, sondern er "platscht" mit der Spitze oder auch der gesamten Sohle auf den Boden. Ein Fersenstand und -gang ist nicht möglich. Neben motorischen Ausfällen können auch sensible Störungen auftreten.

Betroffen ist meist der Nervus peroneus communis, der zusammen mit dem Nervus tibialis aus dem Ischiasnerv hervorgeht. Im Bereich des Kniegelenks teilt er sich in seine beiden Hauptäste, den oberflächlichen Nervus peroneus superficialis und den tiefen Nervus peroneus profundus auf. Bei seinem Verlauf um das Wadenbeinköpfchen (Fibulaköpfchen) an der Außenseite des Kniegelenks ist er aufgrund seiner oberflächlichen Lage anfällig für Druckschädigungen. Auslösende Faktoren hierfür sind unter anderem Übereinanderschlagen der Beine, Sitzen im Schneidersitz und in der tiefen Hocke, enganliegende Verbände oder falsche Lagerung. Auch Zysten, Überbeine (Ganglien) und Tumoren können zu einer Nervenkompression führen. Eine Peroneus-Schädigung tritt aber auch als Folge eines Schlaganfalls, eines Bandscheibenvorfalls oder einer Polyneuropathie auf, seltener nach Hüft-OP.

Die Diagnose lässt sich häufig schon aus der Anamnese und der klinisch-neurologischen Untersuchung stellen. Eine ergänzende elektroneurografische Untersuchung, bei der die Nervenleitgeschwindigkeit gemessen wird, kann die Diagnose bestätigen, Auskunft über den Ort der Schädigung geben und den Heilungsverlauf des Nervs dokumentieren. Eine Bildgebung ist nur bei Verdacht auf eine organische Ursache nötig.

Die Behandlung der Fußheberlähmung ist meist konservativ. Neben der Vermeidung auslösender Faktoren steht die Physiotherapie im Vordergrund. Unterstützend sollte festes Schuhwerk getragen werden. Eine Peroneus-Schiene oder -feder erhöht die Stabilität des Fußes und so die Gangsicherheit. Bei symptomatischen Ursachen kann eine OP indiziert sein. Die Prognose ist bei erhaltener Nervenkontinuität sehr gut. Dies gilt vor allem für Lähmungen durch eine Druckschädigung.

(RP)
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