Frankfurt/Main Blutverdünner im Notfallausweis notieren

Frankfurt/Main · Manche Patienten mit Herzproblemen müssen Medikamente einnehmen, die nachhaltig die Blutgerinnung hemmen. Diese Blutverdünner sollen das Auftreten einer Embolie oder eines Schlaganfalls verhindern; sie werden deshalb auch bei Vorhofflimmern, einer Herzrhythmusstörung, eingesetzt. Wer so ein Medikament einnimmt, sollte unbedingt einen Notfallausweis bei sich tragen, rät die Deutsche Herzstiftung. Darin werden das Präparat sowie die Dosierung festgehalten. Es gibt nämlich Situationen, in denen eine gut funktionierende Blutgerinnung wichtig ist - etwa bei Eingriffen mit einem gewissen Blutungsrisiko.

Dazu gehören Operationen, aber auch Zahnbehandlungen. Muss sich der Patient einem solchen Eingriff unterziehen, zeigt er dem Arzt den Notfallausweis. Der Arzt kann dann gemeinsam mit dem Hausarzt oder Kardiologen entscheiden, ob es besser ist, das Medikament kurzzeitig abzusetzen. Der Ausweis ist aber auch sinnvoll, wenn bei einem Unfall der Patient nicht mehr ansprechbar ist. Den Ausweis können Patienten kostenfrei bei der Deutschen Herzstiftung bestellen. www.herzstiftung.de

(dpa)
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