Urteil Bei Unfallflucht kein Kaskoschutz

Naumburg · Ein Autofahrer verliert den Schutz seiner Kaskoversicherung, wenn er sich unerlaubt von einer Unfallstelle entfernt. Auch wenn er sich am nächsten Tag bei der Polizei meldet, verletzt er damit seine Aufklärungspflicht.

Wechsel der Kfz-Versicherung: Das müssen Sie beachten
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Foto: tmn

Der Kfz-Versicherer kann nicht mehr prüfen, wie es zu dem Unfall kam, wer gefahren ist und ob Alkohol im Spiel war. Diese Fragen müssten gleich vor Ort geklärt werden. Der Versicherer muss den Schaden deshalb nicht bezahlen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins aufmerksam. Sie berufen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Az.: 4 U 85/11).

In dem verhandelten Fall war ein Mann in eine Baustelle gefahren. Dabei wurde sein Auto beschädigt. Er fuhr zunächst weg und parkte den Wagen in einer anderen Straße, obwohl Bauarbeiter ihn beobachtet hatten.

Am nächsten Tag meldete sich der Fahrer bei der Polizei. Von seiner Versicherung wollte er das Geld für den Schaden haben. Die Richter entschieden jedoch, dass die Versicherung von der Leistungspflicht befreit sei, weil der Mann seine Pflicht zur Aufklärung des Unfalls vorsätzlich missachtet habe.

(dpa)
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