Hildesheim Aufwachphase: Arzt muss

Hildesheim · den Patienten überwachen

Nach einem Eingriff muss ein Patient in der Aufwachphase so überwacht werden, dass ihm nichts passieren kann. Das sagt das Landgericht Hildesheim (Az.: 4 O 170/13). Der Fall: Eine 1922 geborene Frau hatte vor einer Magenspiegelung Schlaf- und Beruhigungsmittel bekommen. Im Aufwachraum stürzte sie von der Liege und brach sich den Oberschenkel. Ihre Krankenversicherung klagte auf Schadensersatz. Der Arzt sagte, die Arzthelferin habe den Raum nur kurz verlassen. Das Gericht sagt: Der Arzt sei verpflichtet gewesen, die Frau dauerhaft zu überwachen.

(dpa)
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