München Arzt muss Kopie der Patientenakte herausgeben

München · Ärzte sind verpflichtet, die komplette Krankenakte herauszugeben, wenn ein Patient danach fragt. Auch die Krankenversicherung kann einen Anspruch haben, die Unterlagen vollständig einzusehen - etwa wenn es um Schadenersatzansprüche geht.

Das besagt ein Urteil des Amtsgerichtes München (Az.: 243 C 18009/14). Voraussetzung für die Herausgabe der Unterlagen: Der Patient ist einverstanden und entbindet den Arzt von der Schweigepflicht. Dann ist dieser verpflichtet, lesbare Kopien der gesamten Akte anzufertigen.

(dpa)
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