Jura-Student hatte geklagtADHS berechtigt Erwachsene nicht zum Prüfungsrücktritt
Wer als Erwachsener eine Aufmerksamkeitsdefizitstörung hat, kann nicht wegen dieser Krankheit von Prüfungen zurücktreten. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag mitgeteilt.