Urteil des Oberlandesgerichts OldenburgPrivate Autoverkäufer haften für Mängel
Private Autoverkäufer haften für Mängel, wenn sie beim Vertragsabschluss die Gewährleistungspflicht nicht ausdrücklich ausschließen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, auf das die Verbraucherzentrale Brandenburg hinweist.