Urteil des Oberlandesgerichts DüsseldorfWer rückwärts crasht, ist immer schuld
Beim Rückwärtsfahren ist außerordentliche Vorsicht geboten. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Zurücksetzende die Hauptverantwortung. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun in einem Urteil erneut bekräftigt.