Wochenarbeitszeit muss planbar sein

Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, zu wissen, wie lange sie jede Woche ungefähr arbeiten müssen. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 7 Sa 313/15) hervor, auf das der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hinweist.

In dem Fall hatte ein Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag erhalten, in dem eine Wochenarbeitszeit zwischen Null bis 48 Stunden Dauer stand. Diese Klausel benachteilige den Arbeitnehmer aber unangemessen stark, befanden die Richter. Zwar sei es durchaus zulässig, dass Arbeitnehmer in einem bestimmten Umfang flexibel und auf Abruf arbeiten. Dabei seien jedoch bestimmte Grenzen einzuhalten.

(DPA-TMN)
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