Arbeitsplatz Wer zu spät kommt, muss Bescheid sagen

Düsseldorf (RPO). Schneechaos auf den Straßen: Da bleibt eine Verspätung auf dem Weg zur Arbeit oft nicht aus. Doch auch bei starkem Schneefall hat der Arbeitnehmer Pflichten.

Verspätung auf dem Weg zur Arbeit
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Verspätung auf dem Weg zur Arbeit

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Foto: dapd

Der Schnee ist schuld. Zentimeterhoch türmt er sich auf den Straßen und auf dem geparkten Auto. Bevor Christoph R. zur Arbeit fahren kann, muss er erst einmal sein Auto frei kratzen. Und den Schnee vom Bürgersteig schippen. Das kostet Zeit. Auch die Fahrt zur Arbeit dauert länger als gewöhnlich. Mit einer dreiviertel Stunde Verspätung kommt Christoph R. im Büro an. Sein Chef wartet bereits ungeduldig.

Gut, dass Christoph R. seinen Vorgesetzten bereits auf der Autobahn über das Handy erreicht hat. "Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, seinen Arbeitgeber über die Verspätung schnellstmöglichst zu informieren. Dabei sollte er seinen Chef auch über eventuell anstehende Termine informieren", erklärt Nina Lüking von der Rechtsanwaltskanzlei Hensche Rechtsanwälte in Köln.

Gerade bei widrigen Wetterverhältnissen, die zuvor in den Nachrichten angekündigt wurden, ist es wichtig, dem Arbeitgeber Bescheid zu sagen. "Denn das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer", erklärt Anwältin Lüking. Auf Schnee kann man sich einstellen: Wer früher aufsteht, hat gute Chancen, trotzdem pünktlich zur Arbeit zu kommen.

Anders liegt es bei unvorhersehbaren Verspätungen oder bei Verspätungen, die man nicht selbst verschuldet hat. Ein typisches Beispiel hierfür ist eine Zugverspätung, die auf einen Selbstmordversuch zurückgeht.

Keine unvorhersehbare Verspätung liege dagegen vor, wenn das Auto morgens nicht anspringt. In dem Fall müsse der Arbeitnehmer auf Bus, Bahn oder Taxi umsteigen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen, erklärt Lüking. Wer zu spät kommt, obwohl die Verspätung vorhersehbar war, riskiere eine Abmahnung — und im Wiederholungsfall liege so sogar ein Kündigungsgrund vor.

Christoph R. hat noch einmal Glück gehabt. Er nimmt sich trotzdem vor, am nächsten Morgen eher aufzustehen, um trotz Schnee pünktlich zu sein. Übrigens: Die Zeit, die ihm wegen des Schnees am Arbeitsplatz fehlt, braucht er nicht nachzuholen. "Aber hier gilt der Grundsatz 'Ohne Arbeit kein Lohn'", sagt Lüking. Der Chef von Christoph R. kann ihm die Verspätung einfach vom Lohn abziehen.

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