Weiterbildung kann Pflicht für Mitarbeiter sein

Mitarbeiter sind nicht immer davon begeistert, wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildung anordnet. Unter Umständen können sie aber dazu verpflichtet sein, daran teilzunehmen, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gilt zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber eine neue Produktlinie einführt - und Mitarbeiter dafür geschult werden müssen. Gibt es seitens des Arbeitgebers so ein sachliches Interesse an der Fortbildung, müssen Arbeitnehmer mitmachen. Das ergebe sich unter anderem aus Paragraf 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Für Mitarbeiter ist jedoch gut zu wissen: Ordnet der Arbeitgeber eine verpflichtende Weiterbildung an, muss er in der Regel die Kosten dafür tragen und die Arbeitszeit dafür investieren.

Darüber hinaus kann es in einzelnen Berufen standesrechtliche Verpflichtungen zur Weiterbildung geben. Das ist zum Beispiel bei Fachärzten und Fachanwälten, die Fortbildungen machen müssen, der Fall, erläutert Meier.

(tmn)
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