Auch in dieser Situation kann man noch verhandeln Was tun, wenn die Kündigung reinflattert?

Düsseldorf (rpo). Der berufliche Supergau: die Kündigung. Betroffene Arbeitnehmer sind zunächst geschockt, sollten aber kühlen Kopf bewahren. Denn dann kann es noch möglich, mit der Gegenseite zu verhandeln. Denn auf der Gegenseite sitzt in den meisten Fällen kein böser Mensch, der Spaß daran hätte, andere rauszuschmeißen.

Bei Verhandlungen hat man dann bessere Karten. Oft hat Ihr Chef oder Vorgesetzter bei der Kündigung so etwas wie ein "schlechtes Gewissen" oder er fühlt sich unwohl. Wie groß die "Bauchschmerzen" der anderen Seite sind, können Sie wahrscheinlich am ehesten selbst abschätzen.

Haben Sie der Firma etwa in schwierigen Situationen geholfen, werden die Verantwortlichen sich Ihnen gegenüber vielleicht in irgendeiner Weise "verpflichtet" fühlen, Ihnen jedenfalls keine Steine in den Wege legen wollen. Noch eins sollten Sie wissen: Viele Arbeitgeber werden nach der Kündigung von der - durchaus realistischen - Sorge geplagt, dass der Gekündigte den Betriebsablauf durcheinander bringt, weil er das Interesse am Job verloren hat. Tipp: Machen Sie deutlich, dass Sie selbstverständlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses Ihre volle Arbeitskraft einsetzen. Machen Sie aber auch klar, dass Sie von der Gegenseite ein ebenso faires Verhalten erwarten. Listen Sie auf, was Sie von Ihrem Betrieb erwarten. Lassen Sie sich beraten; Betriebsrat und Gewerkschaft sind hierfür meist gute Adressen.

Über was man noch verhandeln kann

Verhandeln können Sie u.a. über das Arbeitszeugnis, eine Abfindung (kommt meist im Zusammenhang mit einer Klage gegen die Kündigung in Frage), die Freistellung zur Arbeitssuche und die Abgeltung des Resturlaubs. Häufig werden Dinge vergessen, die den Betrieb keinen Pfennig kosten, für Arbeiter und Angestellte aber Gold wert sind. Warum - zum Beispiel - sollte Ihr Chef nicht andere Unternehmen anrufen, um Sie zu empfehlen? Bitten Sie Ihren Arbeitgeber offen und nachdrücklich um Unterstützung bei der Arbeitssuche.

Sofern Ihr Verhältnis zu Ihrem (Noch-)Arbeitgeber nicht hoffnungslos zerrüttet ist, können Sie auch offen nach der Möglichkeit einer Wiederbeschäftigung fragen. Bitten Sie jedoch um eine klare Antwort, denn es hilft Ihnen nicht, mit vagen Hoffnungen hingehalten zu werden. Wenn Sie wissen, worüber Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen möchten, sollten Sie in aller Form einen Gesprächstermin vereinbaren - möglicherweise auch nach der Arbeit. Lassen Sie sich keinesfalls auf ein Gespräch "zwischen Tür und Angel" ein. Vielleicht kann der Betriebsrat (oder ein anderer Vertrauter im Betrieb) an dem Gespräch teilnehmen. Das sollten Sie aber mit dem Arbeitgeber abstimmen. Nichts unbedacht unterschreiben Selbst wenn das Gesprächsklima entspannt ist, sollten Sie in jedem Fall aufpassen, wenn Ihr Chef Sie um eine Unterschrift bittet.

Das Problem mit den Ausgleichquittungen

Häufig geben Firmen Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitspapiere heraus (Lohnsteuerkarte, Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt, Sozialversicherungsausweis, Arbeitsbescheinigung und die Bescheinigung über den in Anspruch genommenen Urlaub) und verlangen quasi im Gegenzug die Unterschrift unter eine so genannte Ausgleichsquittung. Achtung: Solche Quittungen enthalten oft auch die Erklärung, dass Sie auf weitere Ansprüche gegen die Firma verzichten. Da heißt es dann beispielsweise, dass "mit dem Empfang der Papiere alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erloschen sind". Wenn Ihnen dann später auffällt, dass Ihnen - beispielsweise - noch eine Abgeltung für nicht genommenen Urlaub zusteht, haben Sie meist das Nachsehen. Unter Verweis auf Ihre Unterschrift wird der Arbeitgeber Ihre Forderung abweisen.

Übrigens: Das manchmal von Firmen vorgebrachte Argument "Ohne Unterschrift gibt es keine Papiere" zählt nicht. Die Arbeitspapiere muss das Unternehmen in jedem Fall herausgeben - hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Die Firma kann von Ihnen allenfalls verlangen, dass Sie quittieren, die Papiere erhalten zu haben - und sonst nichts.

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