Überstunden

Überstunden · Kirchen müssen auch konfessionslose Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einladen, wenn es bei der ausgeschriebenen Stelle nicht auf die Religionszugehörigkeit ankommt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Eine Frau hatte geklagt, nachdem sie sich bei einem Werk der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf eine Stelle als Referentin beworben hatte, jedoch nicht zum Gespräch eingeladen wurde. Die gesuchte Referentin sollte einen unabhängigen Bericht zur Umsetzung der Antirassismuskonvention der Vereinten Nationen durch Deutschland erstellen – eine Tätigkeit, die laut Gericht nicht zwingend eine Religionszugehörigkeit erfordert. Das Gericht sprach der Frau eine Entschädigung zu. (LAG Berlin-Brandenburg, 54 Ca 6322/13)

Unternehmer dürfen Betriebsrenten kürzen, wenn Arbeitnehmer sie vor Erreichen der an sich vorgesehenen Altersgrenze (von meistens 65 Jahren) in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt für eine Kapitalabfindung anstelle der Rente. Dies gilt auch dann, wenn die Bezeichnung der Zahlung (hier mit "Treuegeld") Zweifel daran aufkommen lassen könnte, ob damit eine betriebliche Altersversorgung vereinbart war. Eine Kürzung kommt nur dann nicht infrage, wenn die Versorgungsordnung dies ausdrücklich vorsieht. (BAG, 3 AZR 219/11)

I Kündigt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter, obwohl dieser bei der Prüfung der Sozialauswahl acht "Punkte" mehr aufweist als vergleichbare Mitarbeiter, so hat er die Entlassung zurückzunehmen. Dies auch dann, wenn er angibt, die Kündigung vorgenommen zu haben, weil er eine "ausgewogene Personalstruktur" anstrebe – hierfür aber keine nähere Begründung vorbringen kann. (ArG Cottbus, 2 Ca 498/12)

II Bei der Aufstellung eines Sozialplans müssen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zwanghaft an das Punktsystem halten, wenn sie begründete Ausnahmen zu beurteilen haben. So kann einem Arbeitnehmer gekündigt werden, der zwar zwei "Punkte" mehr erreicht habe als ein Kollege, der "aufgrund seiner Arbeitsleistung und Arbeitsmoral am ehesten entbehrlich gewesen" sei. (Im Punktsystem sind unter anderem die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter zu berücksichtigen.) (BAG, 6 AZR 854/11)

Die in einem Formulararbeitsvertrag vorgesehene Klausel, eine Angestellte sei in den ersten sechs Monaten verpflichtet, "im monatlichen Durchschnitt 100 Stunden, danach 120 Stunden zu arbeiten" ist "intransparent" und benachteiligt die Arbeitnehmerin unangemessen, entschied das Landesarbeitsgericht Köln. Hier hatte der Arbeitgeber von einer Angestellten in der Fluggastabfertigung im Vertrag auch die Leistung von Überstunden verlangt, die aber erst ab einer Arbeitszeit von mehr als 195 Stunden vergütet werden sollten. Die Mitarbeiterin war in einzelnen Monaten bis zu 227 Stunden eingesetzt worden und verlangte die Einstellung als Vollzeitkraft mit 160 Arbeitsstunden, was der Arbeitgeber ablehnte – zu Unrecht. (LAG Köln, 7 Sa 386/11) B Ü

(RP)
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