Überstunden müssen vergütet werden

Wer mehr arbeitet, bekommt auch mehr Geld - das ist die Grundregel bei Überstunden. Auch dann, wenn es in Arbeits- oder Tarifvertrag keinen entsprechenden Eintrag gibt, muss der Arbeitgeber Überstunden vergüten. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hin. Zuschläge obendrauf für Mehrarbeit oder einen Anspruch auf Freizeitausgleich als Alternative zur Bezahlung gibt es dagegen nur, wenn es eine entsprechende vertragliche Regelung gibt.

Manche Arbeitgeber versuchen, die Bezahlung mit einem Passus wie "Überstunden sind pauschal mit dem Entgelt abgegolten" im Arbeitsvertrag zu umgehen. Zulässig ist eine solche Formulierung nur, wenn sie begrenzt ist, also eine konkrete Stundenzahl enthält: Bis zu zehn Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit seien dabei in etwa angemessen, so der DGB. Eine unbegrenzte Inklusiv-Vergütung von Überstunden ist nur bei Beschäftigten in leitender Position oder mit überdurchschnittlich hoher Bezahlung zulässig.

(tmn)
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