Boom durch TV-Gerichtsshows Traumjob Jurist?

Düsseldorf (RPO). Seit Richter in diversen Fernsehserien täglich über die Bildschirme flimmern, wird deren Beruf immer populärer. Doch bis zur schwarzen Robe ist es ein schwerer Weg.

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Foto: ddp

Jurist darf sich in Deutschland nennen, wer sein Jura-Studium mit der Ersten Staatsprüfung abschließt. Doch dies reicht nicht, um die Richterrobe tragen zu können. Der Gesetzgeber verlangt außerdem ein Referendariat und ein überdurchschnittliches Ergebnis des Zweiten Staatsexamens. Wer das erfüllt, hat gute Berufschancen, so Hanspeter Teetzmann, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes (DRB) und Direktor des Amtsgerichts in Delmenhorst.

Etwa 20.000 Richter arbeiten in der Bundesrepublik. Sie sind unabhängig und in ihrer Rechtsprechung nicht weisungsgebunden. Gegen ihren Willen können sie nicht versetzt werden. "Auch in der Gestaltung unserer Arbeitszeit sind wir nicht zur Rechenschaft verpflichtet", sagt Teetzmann und verweist auf den hohen Aufwand für das bei allen Verfahren notwendige Aktenstudium. "Bei Strafrichtern macht es etwa 50 Prozent der Arbeitszeit aus, bei Zivilrichtern sogar noch mehr."

Die Richtereinstellung liegt bei den Ländern. In Bayern ist das Justizministerium dafür zuständig, in Hamburg das Oberlandesgericht (OLG). "Wir stellen zur Hälfte auch Anwärter mit Berufs- und Lebenserfahrung ein", erklärt Präsidialrichterin Monika Rolf-Schoderer, zuständig für neue Personalverpflichtungen. "Wir sehen sie uns zuvor in einem Auswahlverfahren an." Persönliche Eignung stehe dabei an erster Stelle, eine Promotion sei nicht zwingend notwendig.

Lange Ausbildung

Nach dem Jura-Studium geht für den angehenden Volljuristen die Ausbildung weiter: Zwei Jahre arbeitet er als Referendar - an Gerichten, bei einer Staatsanwaltschaft, in Anwaltskanzleien und in der Verwaltung. Teile dieses Praktikums sind auch an deutschen Botschaften oder Auslandshandelskammern möglich. Am Schluss steht die Zweite Staatsprüfung, bei der es für das Richteramt auf gute Noten ankommt. Die Zulassung als Rechtsanwalt setzt nur das Zweite Staatsexamen voraus.

Soziale Kompetenz und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit nennt Teetzmann zwei der Eigenschaften, die für das Amt notwendig sind. "Sicheres Auftreten, Aufgeschlossenheit, Verhandlungsgeschick, Flexibilität und Belastbarkeit" verlangt die hanseatische Präsidialrichterin von den Bewerbern. Dann kann eine Anstellung als Richter auf Probe erfolgen. In dieser Position bleibt der Volljurist für mindestens drei Jahre. Verschiedene Stationen warten auf ihn: Staatsanwaltschaft, Gerichte, eventuell Strafvollzug und Justizbehörde. "In Flächenstaaten werden die jungen Richter durch die Gegend geschickt, um dort zu arbeiten, wo gerade eine Personallücke besteht", sagt Teetzmann.

Nach drei, spätestens fünf Jahren erfolgt die Berufung zum Richter auf Lebenszeit. Dies bedeutet aber nicht, dass die Laufbahn festgeschrieben ist. "Manche der etwa 5000 deutschen Staatsanwälte waren zuvor Richter und haben sich dann für die Anklagebehörde entschieden", so Teetzmann. Einige werden Rechtsanwälte oder gehen in die Wirtschaft. "In Deutschland gibt es 148.000 Rechtsanwälte", sagt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein in Berlin.

Vorteile: freie Zeiteinteilung, Unabhängigkeit

Rechtsanwälte können sich bis zur Altersgrenze von 35 Jahren um eine Einstellung als Staatsanwalt oder Richter bemühen. Will ein ernannter Richter auf Lebenszeit nach vorübergehender Anwaltstätigkeit in sein bisheriges Amt zurückkehren, ist dies in der Praxis eher schwierig. Im Richteramt finden sich zunehmend Frauen. "Bei den Neueinstellungen sind es mindestens 50 Prozent", erzählt Teetzmann. "Viele schätzen die Unabhängigkeit des Berufes, bei dem sie ihre Zeit einteilen können." Finanziell stehen Männer und Frauen gleich.

Als Richtlinie gilt die "Besoldungstabelle R". "Das Einstiegsgehalt in der Gruppe 1 liegt bei knapp 3000 Euro und steigt dann in zweijährigem Rhythmus, bis mit 49 Jahren monatlich 5050 Euro erreicht werden", erklärt Teetzmann. Dazu kommen Zulagen. Neben der Ordentlichen Gerichtsbarkeit - Zivil- und Strafrecht - gibt es die Fachgerichtsbarkeit, also Sozialgerichte, Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte und Finanzgerichte. Dafür müssen die Anwärter entsprechende Sachkenntnisse vorweisen.

(RP)
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