Expertentipp Arbeiten mit Fokus

Viele Arbeitnehmer haben das Handy immer neben sich liegen. Und lassen sich so regelmäßig von der Arbeit ablenken.

 Das Smartphone kann am Arbeitsplatz Produktivität kosten: Push-Nachrichten sollte man also ausschalten, oder am besten gleich das Handy.

Das Smartphone kann am Arbeitsplatz Produktivität kosten: Push-Nachrichten sollte man also ausschalten, oder am besten gleich das Handy.

Foto: Christin Klose/dpa-tmn/Christin Klose

Das Smartphone ist innerhalb weniger Jahre in alle Lebensbereiche vorgedrungen - auch an den Arbeitsplatz. Da verschwimmt die Grenze zwischen Job und Privatem oft. Nicht nur, weil der Chef nach Feierabend noch eine E-Mail oder Nachricht schreibt. Sondern auch, weil die Mitarbeiter während der Arbeitszeit immer mal schnell aufs Handy schauen.

Aber was spricht eigentlich dagegen? „Diese Fragmentierung des Alltags macht unproduktiv“, sagt Psychologe Professor Christian Montag, der an der Universität Ulm zum Thema forscht. „Durch die permanente Unterbrechung ist die Länge der Arbeitseinheiten, in denen wir vertieft etwas wegarbeiten können, deutlich geschrumpft.“

Rund 2,5 Stunden verbringen Menschen im Durchschnitt pro Tag an ihren Smartphones, allerdings nicht der Arbeit wegen. „Die meiste Zeit sind sie auf Facebook, Instagram und anderen sozialen Medien“, sagt Montag. Diese Apps können die sogenannte „Fear of missing out“ auslösen, kurz: FOMO. So wird die Angst bezeichnet, im eigenen Netzwerk online oder offline etwas zu verpassen. Damit diese Angst gar nicht erst entsteht, ist es besser, sich feste Handy-Zeiten für den Büro-Alltag zu überlegen. Organisationsberaterin Gabriele Thies rät, nur zu bestimmten Zeiten private Mails und Nachrichten zu checken, zum Beispiel einmal am Nachmittag. „Antworten sollte man nur sofort, wenn es wirklich notwendig ist, ansonsten später.“

Die Experten raten grundsätzlich, am Arbeitsplatz alle Benachrichtigungen abzuschalten: Töne ebenso wie Push-Mitteilungen. Am besten sei, das Telefon mit dem Display nach unten auf den Tisch zu legen oder am besten gleich in der Tasche zu  lassen. Nach Möglichkeit sollte es komplett ausgeschaltet sein. Professor Montag rät zudem, sich wieder eine gute alte Armbanduhr ans Handgelenk zu binden. „So macht man nicht dauernd das Display an, um nach der Uhrzeit zu schauen“, sagt er. Thies empfiehlt mehr Festnetztelefonie im Job. Die potenziellen Gesprächspartner könne man sich „erziehen“, wie sie sagt. „Man kann sie bitten, vorrangig über die geschäftliche Festnetznummer und E-Mail zu kommunizieren.“ So sei die Gefahr wesentlich geringer, doch schnell mal am Handy eine private Nachricht zu versenden oder kurz bei Facebook und Co. vorbeizuschauen. Freunden und Familie könne man klare Ansagen machen: „Sie sollen sich, außer in Notfällen, nicht während der Arbeitszeit melden.“ Die Angestellten selbst sollten möglichst wenig Nachrichten schreiben, „dann kommen weniger Antworten während der Arbeitszeiten zurück“.

Das Arbeitsrecht macht zudem klare Vorgaben zum Thema. „Grundsätzlich ist man zum Arbeiten verpflichtet und wird dafür auch bezahlt“, sagt Michael Felser, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Brühl bei Köln. „Für alles Private gilt: in der Pause oder zu Hause.“ Natürlich sind nicht alle Arbeitgeber gleich: „Erlaubt der Arbeitgeber die private Nutzung von Internet, Mail oder des eigenen Smartphones während der Arbeitszeit oder toleriert es offensichtlich, sind die Grenzen zwar großzügiger zu ziehen.“ Eine Vernachlässigung der Arbeit dürfe es allerdings auch dann nicht geben. Das ist im Arbeitsvertrag geregelt: „Dort steht, dass man eine bestimmte Stundenzahl zu arbeiten hat und dafür ein bestimmtes Gehalt bekommt“, sagt Felser. Bloß weil man unbeobachtet in einem Büro arbeiten kann, bedeute das nicht, dass man Privates erledigen darf.

„Verstößt der Arbeitnehmer gegen ein Verbot oder chattet er ständig mit dem Handy, kann der Arbeitgeber abmahnen oder das Gehalt um die Zeiten kürzen, in denen Privates erledigt wurde“, sagt Fachanwalt Felser. Bei wiederholter Zuwiderhandlung nach Abmahnung drohe sogar die Kündigung.

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