Fotos So können Sie mit Minijobs die Kasse aufbessern
Mit einem Minijob lässt sich die Kasse aufbessern. Vorteil für den Beschäftigten: Ein Minijob, der die 450 Euro (ab 1. Januar 2013) im Monat nicht überschreitet, ist für den Arbeitnehmer grundsätzlich steuer- und abgabenfrei. Allerdings sind Minijobs ein komplexes Thema.
Bei geringfügig Beschäftigten muss aber zunächst geklärt werden, ob der Minijob geringfügig entlohnt wird oder es es sich um einen kurzfristigen Minijob handelt. Für letzteren gelten andere Spielregeln als für die 450-Euro-Jobs. Die Angaben im Folgenden beziehen sich auf 450-Euro-Jobs.
Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf anteilige Urlaubstage und natürlich auch auf Urlaubsgeld, wenn es regelmäßig im Betrieb gezahlt wird.
Auch von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld profitieren Minijobber.
Aber Achtung: Regelmäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden auf die Entlohnung angerechnet. Kommen Sie mit Sonderzahlungen über den Betrag von 5400 Euro im Jahr (12 mal 450 Euro), werden Sie beitrags- und versicherungspflichtig.
Gibt es keine tarifvertragliche Regelung, verfallen Ansprüche auf nicht geleistete Sonderzahlungen nach drei Jahren, bei Urlaub zum Jahresende, maximal zum 31. März des Folgejahres.
Wer als Minijobber erkrankt, der erhält wie alle anderen Angestellten über sechs Wochen eine Lohnfortzahlung.
Arbeitgeber müssen für einen Minijobber etwas über 30 Prozent Abgaben leisten: 15 Prozent für die Rente, 13 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung, zwei Prozent Steuern und 1,4 Prozent für die gesetzliche Unfallversicherung.
Private Arbeitgeber - also Familien - kommen günstiger weg. Sie zahlen für einen Minijobber oder so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen nur13,5 Prozent Abgaben.
Übt jemand mehrere Minijobs aus, bleiben diese nur steuer- und abgabenfrei, wenn sie alle zusammen den monatlichen Betrag von 450 Euro nicht überschreiten.
Mehrere Minijobs bei nur einem Arbeitgeber funktionieren im übrigen nicht.
Wer schon einer Hauptbeschäftigung nachgeht, bei dem bleibt ein zusätzlicher Minijob bis zu 450 Euro im Monat steuerfrei.
Wer schon einen Hauptberuf hat, sollte mit seinem Arbeitgeber klären, ob und wie er überhaupt noch nebenbei arbeiten darf und sich auf jeden Fall die Erlaubnis einholen.
Arbeitgeber sollten genau nachrechen. Für sie kann es interessanter sein, Minijobbern 450,01 Euro zu zahlen, da die Abgabenlast dann sinken kann.
Arbeitsverträge wie auch Kündigungen sollten auch bei Minijobbern schriftlich erfolgen.
Zuständig für alle Fragen ist die Minijob-Zentrale in Essen.